pafl: Anerkennung von Konformitätsbewertungen
(ots)
Vaduz, 3. März (pafl) -
Am 1. März 2006 sind zwei Abkommen zwischen den EWR-EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen einerseits und den USA andererseits über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement; MRA) in Kraft getreten. Das erste Abkommen erfasst die Konformitätsbewertungen für Industrieprodukte aus den Sektoren elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikationsgeräte und Sportboote. Dieses MRA wird durch ein zweites Abkommen um den Bereich Schiffsausrüstung ergänzt. Beide Abkommen wurden am 17. Oktober 2005 in Washington unterzeichnet.
Ein MRA ist ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen bestimmter Industrieprodukte, welche beim Markteintritt vorgeschriebenen Tests und Zertifizierungen unterliegen. Durch die gegenseitige Anerkennung solcher Konformitätsbewertungen sollen der Handel und der Marktzugang für die geregelten Produkte erleichtert werden. Jede Vertragspartei kann die Produkte vor der Ausfuhr im eigenen Land im Hinblick auf die Konformität mit den Vorschriften des Einfuhrlandes prüfen, testen und zertifizieren lassen. Die Vertragsparteien anerkennen diese Tests und Zertifikate, die von den vertraglich benannten Konformitätsbewertungsstellen einer anderen Vertragspartei ausgegeben wurden.
Gemäss Protokoll 12 des EWR-Abkommens werden solche Abkommen mit Drittländern auf Initiative der EU ausgehandelt, wobei als Verhandlungsgrundlage gilt, dass diese Drittländer mit den EWR-EFTA- Staaten gleichzeitig gleichwertige Abkommen schliessen sollen. Es besteht damit eine faktische Pflicht für die EWR-EFTA-Staaten, analoge Abkommen abzuschliessen. Ziel ist es, dass Produkte aus den jeweiligen Drittländern denselben Marktzugang im gesamten EWR haben. Sieben MRA stehen derzeit zwischen der EU und Drittstaaten in Kraft (USA, Australien, Neuseeland, Kanada, Israel, Japan und Schweiz). Eine Reihe von weiteren MRA ist mit der jüngsten EU-Erweiterung hinfällig geworden (z.B. mit den baltischen Staaten, Ungarn, Slowenien sowie der Tschechischen Republik).
Die liechtensteinische Wirtschaft, welche in hohem Masse exportorientiert ist, kann von diesen Abkommen profitieren, da sich Zeitaufwand und Kosten für die Kommerzialisierung von Produkten für die Unternehmen vermindern. Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein können beim Export Konformitätsbewertungsstellen aus dem EWR-Raum verwenden. Liechtenstein hat sich wie bei den bereits abgeschlossenen MRA in den sektoriellen Anhängen vorbehalten, die sog. benennenden Behörden zu einem späteren Zeitpunkt zu bezeichnen. Damit hat sich Liechtenstein die Möglichkeit offen gehalten, Konformitätsbewertungsstellen zu bestimmen. Da die Schweiz noch kein MRA mit den USA abgeschlossen hat, muss das liechtensteinische Marktüberwachungssystem sicherstellen, dass Produkte aus den USA, die aufgrund dieser Abkommen nach Liechtenstein importiert werden, nicht in die Schweiz gelangen, sofern sie die dort geltenden Vorschriften nicht erfüllen.
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