pafl: Bevölkerungsschutzgesetz in der Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 20. März (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Gesetzes über den Katastrophenschutz verabschiedet, welches in einer neuen Fassung als Gesetz über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz) erlassen werden soll. Der Vernehmlassungsbericht wurde interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 31. Mai 2006 zugeschickt. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Mit der Totalrevision des Gesetzes über den Katastrophenschutz und der Überführung in eine neue Fassung soll das Gesetz den Bestimmungen in der Schweiz und teilweise auch im übrigen deutschsprachigen Europa angeglichen werden. Die Totalrevision umfasst mehrere Schwerpunkte, so unter anderem die Definition der Begriffe und die Neuregelung der Aufgaben und Kompetenzen des Landesführungsstabes und der einzelnen Führungsorganisationen (Landespolizei, Feuerwehr, Bergrettung usw.). Das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung soll in "Amt für Bevölkerungsschutz" umbenannt werden. Durch diese Umbenennung entfällt der für Liechtenstein falsche Begriff "Zivilschutz", da Liechtenstein nie über einen Zivilschutz im eigentlichen Sinne verfügt hat.
Neu geregelt werden zudem auch der Lawinendienst, die Freistellung von Arbeitnehmern für Einsätze und Ausbildung, der Versicherungsschutz von Einsatzleuten und die Höhe der Bussen bei den Strafbestimmungen.
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