pafl: Beiträge an das IKRK und das UNHCR
(ots)
Vaduz, 22. März (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. März 2006 beschlossen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge nicht-zweckgebundene Beiträge in der Höhe von 200'000 respektive 60'000 Franken zu gewähren.
Das IKRK und das UNHCR gehören zu den wichtigsten Partnerorganisationen Liechtensteins in der Nothilfe. Während der Grossteil der für diese Organisationen reservierten Mittel für spezifische Projekte eingesetzt wird, leistet Liechtenstein auch jährlich einen nicht-zweckgebundenen Beitrag. Hilfsorganisationen sind sehr darum bemüht, vermehrt nicht-zweckgebundene Beiträge zu erhalten, um einerseits allgemeine Verwaltungskosten zu decken und um andererseits die Mittel flexibler handhaben zu können. Es wird damit verhindert, dass unterfinanzierte Programme nicht durchgeführt werden können. Liechtenstein unterstützt prinzipiell vorwiegend vergessene Konflikte, bei denen aufgrund des geringen Medieninteresses die Mittelbeschaffung schwieriger ist. Durch die Gewährung eines nicht-zweckgebundenen Beitrags werden die Organisationen zusätzlich darin unterstützt, für alle Tätigkeitsbereiche, inklusive der Verwaltung, genügend Mittel zur Verfügung zu haben.
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Andrea Hoch
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