pafl: Vernehmlassung Landesrichtplan
(ots)Von April bis Juni 2006 findet die Vernehmlassung des Landesrichtplans statt, der bis Ende Jahr genehmigt und publiziert werden soll. Zum Auftakt werden geladene Kreise sowie die interessierte Öffentlichkeit über Ziele und Inhalte dieses Werks informiert.
Der Landesrichtplan bildet den Orientierungsrahmen, der die wesentlichen Interessen und Vorgaben des Landes im Bereich der Raumordnung aufzeigt. Er dient als Grundlage für eine positive und nachhaltige Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Liechtenstein. In diesem Werk, das sich in die vier Sachbereiche Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung gliedert und aus Gesamtplan und Gesamtbericht besteht, werden alle raumwirksamen Tätigkeiten koordiniert und die erwünschte Raumentwicklung festgelegt. Im Vordergrund stehen dabei überörtliche und auch grenzüberschreitende Planungen mit grossem Abstimmungsbedarf. Für die kommunalen Planungen sind, soweit das übergeordnete Landesinteresse keine Vorgaben erfordert, die Gemeinden verantwortlich. Der Landesrichtplan ist ein Führungsinstrument der Regierung mit behördenverbindlichem Charakter.
Der Landesrichtplan wurde über mehrere Jahre von einer Projektgruppe, der neben zuständigen Regierungsmitgliedern, der Stabsstelle für Landesplanung und Vertretern von raumbezogenen Amtsstellen auch Vertreter der Gemeinden angehörten, unter Beizug eines Planungsbüros erarbeitet und von der Regierung zur Kenntnis genommen. Von April bis Juni 2006 erfolgt die Vernehmlassung der Vorlage. Zusätzlich wird der interessierten Bevölkerung die Möglichkeit geboten, in angemessener Weise mitzuwirken. Die Stellungnahmen und Rückmeldungen werden im dritten Quartal ausgewertet, massgebende Hinweise berücksichtigt und die definitive Fassung abschliessend von einer Projektgruppe festgelegt. Im letzten Quartal soll das Werk von der Regierung beschlossen und dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden. Anschliessend wird die Publikation vorbereitet und umgesetzt.
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Informationsveranstaltung zur Vernehmlassung des Landesrichtplans
Der Landesrichtplan bildet den Orientierungsrahmen, der die wesentlichen Interessen und Vorgaben des Landes im Bereich der Raumordnung aufzeigt. Von April bis Juni dieses Jahres findet eine Vernehmlassung dieses Führungsinstrumentes der Regierung statt. Den an einer Mitwirkung interessierten Bevölkerungskreisen wird nun in Form einer Informationsveranstaltung Gelegenheit geboten, sich zusammen mit den zur Vernehmlassung eingeladenen Landesinstitutionen und Interessensverbänden über den Landesrichtplan zu informieren.
Am Mittwoch, 5. April 2006, findet im Foyer des Vaduzer Saals von 17.30 bis 19 Uhr die Veranstaltung zur Vernehmlassung des Landesrichtplans statt.
Regierungsrat Hugo Quaderer eröffnet den Anlass und führt in die Thematik ein.
Hubert Ospelt, Leiter der Stabstelle für Landesplanung informiert über die Grundzüge der Landesplanung. Inhalt und Aufbau des Landesrichtplans erläutert Alex Müller, Fachexperte des projektbegleitenden Planungsbüros Strittmatter Partner AG, St. Gallen. Anschliessend besteht die Gelegenheit, Fragen zu stellen.