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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern: Steuergesetzrevision 2008

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat die Botschaft zum
Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2008) in die
Vernehmlassung gegeben. Er erfüllt damit einen Auftrag des Grossen
Rates, der im September 2005 den regierungsrätlichen Gegenvorschlag
zur FDP-Volksinitiative "Steuern vors Volk" (B70) zurückgewiesen
hatte.
Die Steuergesetzrevision 2008 ist ein - neuer - Gegenvorschlag zur
FDP-Volksinitiative "Steuern vors Volk". Sie nimmt Rücksicht auf
  • den anhaltenden Verlust von guten und sehr guten Steuerzahlern,
  • die Verschärfung der steuerlichen Konkurrenz in der Zentralschweiz,
  • die unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft unseres Kantons (Wachstum und Beschäftigung).
Der Kanton Luzern hat im Vergleich zu den Nachbarkantonen einen
erheblichen Handlungsbedarf bei den Vermögenssteuern. Mit der
Teilrevision des Steuergesetzes soll die Wettbewerbsfähigkeit des
Wohn- und Arbeitsstandorts Luzern verbessert werden. Gezielt werden
die mittleren Einkommen und die Vermögen entlastet. Steuersenkungen
sind nicht Selbstzweck. Sie liegen im ökonomischen Interesse des
Kantons, denn längerfristig wird die Steuerkraft durch
Kompensationseffekte positiv beeinflusst (weniger Wegzüger, mehr
Zuzüger, mehr Arbeitsplätze, höhere Unternehmensgewinne, grösseres
Steuersubstrat).
Politik der kleinen Schritte
Im Steuerbereich verfolgt der Kanton Luzern eine Strategie der
kleinen Schritte. Dies mag auf den ersten Blick unspektakulär wirken.
Die Vorteile indessen liegen auf der Hand: Berechenbarkeit und
Wirksamkeit!
In den vergangenen Jahren wurden die Luzerner Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler regelmässig und spürbar entlastet:
  • Im Jahr 2002 wurde der Staatssteuerfuss um einen Zwanzigstel reduziert (25 Mio. Fr.). 6 Gemeinden haben ihre Steuern gesenkt, zwei haben sie erhöht.
  • Im Jahr 2003 wurde der Staatssteuerfuss erneut um drei Zwanzigstel reduziert (75 Mio. Fr.). 16 Gemeinden haben die Steuern gesenkt, eine hat sie erhöht.
  • Im 2004 haben 30 Gemeinden ihre Steuren gesenkt.
  • Im Jahr 2005 wurden mit der Steuergesetzrevision tiefe Einkommen entlastet, die Kinderabzüge erhöht, die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert (Einführung des sog. "Nidwaldner Modells") und die Kapitalsteuern gesenkt (Kanton 28 Mio. Fr.; Gemeinden 35 Mio. Fr.). Gleichzeitig konnten 24 Gemeinden ihre Steuern reduzieren, zwei haben sie erhöht.
  • Im Jahr 2006 sinkt der Staatssteuerfuss erneut um zwei Zwanzigstel (50 Mio. Fr.) und zahlreiche Gemeinden senken ihre Steuern.
Ausgewogene Tarife
Der Regierungsrat will den konsequenten Weg der kleinen Schritte
auch in den Jahren 2008 - 2010 weiterführen. Die geplanten Massnahmen
sollen ausgewogene Tarife für natürliche und juristische Personen,
für Einkommen und Vermögen sowie für Gewinn und Kapital sicher
stellen.
Die kalte Progression wird künftig häufiger ausgeglichen (alle 4
Jahre oder bei 7 Prozent). Die nachträgliche Vermögenssteuer wird
abgeschafft. Für Änderungen der Steuereinheiten bei der Staatssteuer
wird ein fakultatives Referendum eingeführt. Zudem werden die
Übergangebestimmungen angepasst. Die Liegenschaftssteuer hingegen
wird beibehalten. Die kantonalen Vorhaben sind zeitlich wie folgt
geplant:
? 2008: Tarifkorrektur und Ausgleich der kalten Progression beim
           Einkommen,
? 2009: Tarifkorrektur und Ausgleich der kalten Progression beim
           Vermögen,
? 2010: Tarifkorrektur beim Gewinn und beim Kapital.
Mit der frühzeitigen Ankündigung der erheblichen Entlastungen für
natürliche und juristische Personen werden die Kompensationseffekte
verstärkt. Privatpersonen und Unternehmen können sich auf die
regierungsrätliche Steuerstrategie verlassen. Zudem sind die Ausfälle
beim Kanton und bei den Gemeinden früh bekannt und können in die
laufende Planung eingerechnet werden.
Mittelfristig profitieren auch die Gemeinden
Kurzfristig werden die Gemeinden die Auswirkungen der
Steuerstrategie des Kantons spüren, weil sie rund die Hälfte der
Steuerausfälle übernehmen müssen. Besonders die Empfängergemeinden im
Finanzausgleich befürchten, diese nicht kompensieren zu können. Der
Kanton aber will leistungsfähige Gemeinden. Daher hat er sie in den
folgenden Bereichen bereits erheblich entlastet:
? Tertiäre Bildung (Bologna-Reform, Aufbau PHZ, Ausbau
Universität),
? Berufsschulen (neues Berufsbildungsgesetz),
? Bundesgerichtsentscheid zum Sockelbeitrag an Halbprivat- und
Privatversicherte in öffentl. Spitälern (Mindererträge von 22 Mio.
Fr. pro Jahr, die durch den Kanton kompensiert werden),
? Stipendiengesetz (Leistungsausbau),
? Personalaufstockung Kantonspolizei und Erhöhung Abgeltung an die
Stadtpolizei Luzern,
? Geoinformationsgesetz (Kantonalisierung des Vermessungswesens),
? Pensionskassen (Reduktion Beitragssatz der Arbeitgeber,
Möglichkeit der Annuitätenrückzahlung),
? LU-Net Anschluss der Gemeinden kostenfrei.
Mittelfristig werden auch die Gemeinden in erster Linie von den
Kompensationseffekten profitieren. Da der Kanton mit der
Steuergesetzrevision 2008 beim Ressourcenausgleich entlastet wird,
ist er bereit, dieses Geld in den Lastenausgleich zu investieren.
Auch die ressourcenstarken Gemeinden werden entlastet. Sie dürfen die
eingesparten Mittel behalten. Im Zusammenhang mit der Finanzreform 08
ist der Kanton zudem bereit, eine Haushaltlücke von jährlich rund 20
Mio. Franken zu finanzieren. Überdies will er den Topf für
Sonderbeiträge gemäss Finanzausgleichsgesetz (42 Mio. Franken), der
Ende 2008 aufgebraucht sein wird, wieder in gleicher Höhe
alimentieren, um auch weiterhin Gemeindefusionen zu unterstützen.

Kontakt:

Marcel Schwerzmann
Leiter Steuerverwaltung des Kantons Luzern
Tel. +41/(0)41/228'56'40

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