pafl: Besteuerung von Investmentunternehmen
(ots)Vaduz, 29. März (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Steuergesetzes im Bereich der Besteuerung von Investmentunternehmen zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit der liechtensteinische Fondsplatz im Vergleich zu anderen Fondsplätzen wettbewerbsfähig wird, schlägt die Regierung vor, die Kapitalsteuer von einem beziehungsweise 0.4 Promille auf das verwaltete Vermögen aufzuheben.
Die heutige unterschiedliche steuerliche Behandlung von Fondsleitungen sowie Anlagegesellschaften ist sachlich nicht gerechtfertigt. Es soll deshalb eine Gleichstellung in der Weise erfolgen, dass die Anlagegesellschaft mit ihren Eigenmitteln und ihrem Ertrag der ordentlichen Kapital- und Ertragsbesteuerung unterstellt wird und Ausschüttungen auf "Gründeraktien" mit der Couponsteuer belastet werden.
Fondsleitungen samt Investmentunternehmen in Rechtsform des Anlagefonds einerseits und Investmentunternehmen in Rechtsform der Anlagegesellschaften andererseits werden nach geltendem Recht unterschiedlich besteuert:
Die Fondsleitung unterliegt bezüglich ihres Kapitals (Eigenmittel) und Ertrags der ordentlichen Kapital- und Ertragsbesteuerung sowie bei Ausschüttungen auf Aktien der Couponsteuer. Das von der Fondsleitung verwaltete Vermögen (=Anlagefonds) unterliegt bisher der Kapitalsteuer von einem Promille beziehungsweise für das zwei Millionen übersteigende Vermögen der Kapitalsteuer von 0.4 Promille.
Bei der Anlagegesellschaft wird das Kapital als Ganzes (Eigenmittel und verwaltetes Vermögen) mit einem Promille beziehungsweise für das zwei Millionen übersteigende Vermögen mit 0.4 Promille besteuert. Es findet keine Besteuerung des Ertrages statt; von der Couponsteuer ist die Anlagegesellschaft befreit.
Kontakt:
Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 15