pafl: Haager Trust-Übereinkommen tritt in Kraft
(ots)
Vaduz, 30. März (pafl) -
Am 1. April 2006 tritt das Übereinkommen über das auf die Anerkennung von Trusts anzuwendende Recht (Haager Trust-Übereinkommen) vom 1. Juli 1985 für Liechtenstein in Kraft. Das Übereinkommen ist auf das Rechtsinstitut der Treuhänderschaft bzw. des Trust zugeschnitten, welches bereits 1926 in das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) Eingang gefunden hat. Der Trust hat in den letzten Jahren über die angelsächsische Welt hinaus zunehmende Bedeutung als Instrument zur Gestaltung von Vermögensverhältnissen oder der Nachfolge in Unternehmen erlangt. Aufgrund seiner Bedeutung in der internationalen Finanzdienstleistungsbranche und der internationalen Vernetzung des liechtensteinischen Finanzplatzes ist das Interesse an der Anerkennung der liechtensteinischen Treuhänderschaft hoch.
Durch das Haager Trust-Übereinkommen wird die Anerkennung ausländischer Trusts in Liechtenstein über die Bestimmungen in Art. 930 PGR und 931 PGR hinaus sichergestellt. Umgekehrt ermöglicht das Übereinkommen auch die Anerkennung der Treuhänderschaft liechtensteinischen Rechts im Ausland. Dies dürfte der zukünftigen Errichtung von Trusts im Inland förderlich sein. Damit trägt das Übereinkommen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Finanzplatzes bei.
Das Übereinkommen zählt derzeit zehn Vertragsparteien, darunter strukturell vergleichbare Finanzplätze im angelsächsischen Raum, aber auch Luxemburg. Der Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen steht ebenfalls bevor.
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