pafl: Regierung schlägt Massnahmenpaket zur Stärkung der Sozialpartnerschaft vor
(ots)
Vaduz, 12. April (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. April 2006 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, in welcher sie ein umfassendes Massnahmenpaket präsentiert, um die kooperative Sozialpartnerschaft auf gesicherten rechtlichen Grundlagen zu erhalten und zu stärken. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Im Einzelnen schlägt die Regierung einerseits vor, dass das mit der Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft bei der Gewerbe- und Wirtschaftskammer entstandene Problem der "Aussenseiter-Arbeitgeber" durch die Schaffung eines Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen gelöst werden soll. Gemäss diesem, nach Schweizer Vorbild formulierten Gesetz, kann ein Gesamtarbeitsvertrag von der Regierung mittels Verordnung auf nicht beteiligte Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Wirtschaftsbranche oder eines Berufes ausgedehnt werden.
Andererseits soll der Vollzug eines allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags im Sinne flankierender Massnahmen im Bereich der Entsendung und des Personalverleihs strikter geregelt werden. In diesen Bereichen sind die Arbeitnehmer besonders exponiert, was die Einhaltung von Arbeitsbedingungen angeht. Die Vollzugsbestimmungen des Entsendegesetzes und die Arbeitsvermittlungsgesetze sollen entsprechend angepasst werden.
Die Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags bedeutet schliesslich noch keinen flächendeckenden Schutz vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen, da oftmals kein Gesamtarbeitsvertrag besteht oder ein solcher nicht allgemeinverbindlich erklärt wird. Als weitere flankierende Massnahme im Normalarbeitsrecht sollen neu Mindestlöhne geschaffen werden können. Voraussetzung für den Erlass von Mindestlohnvorschriften ist die wiederholte missbräuchliche Unterbietung der üblichen Löhne. Der Erlass eines solchen Normalarbeitsvertragsrechts erfolgt auf Antrag der neu geschaffenen dreigliedrigen Kommission durch die Regierung.
Die Regierung ist überzeugt, dass sie mit dem vorgeschlagenen neuen Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sowie mit den flankierend vorgeschlagenen Anpassungen im Entsendegesetz, Arbeitsvermittlungsgesetz und Arbeitsvertragsrecht ein Massnahmenpaket vorlegen kann, mit welchem auf wirtschaftsverträgliche Weise der Beschäftigung von Arbeitnehmern unter missbräuchlichen Arbeitsbedingungen wirksam begegnet werden kann.
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