pafl: Gewerbe- und Wirtschaftskammer als privatrechtliche Organisation
(ots)Vaduz, 12. April (pafl) Die Regierung will die Gewerbe- und Wirtschaftskammer von einer öffentlich-rechtlichen in eine privatrechtliche Rechtsform überführen. Ausserdem soll ein Gesetz über die Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereinigungen geschaffen werden. Mit dem neuen Gesetz wird Rechtssicherheit und klarheit geschaffen, dass insbesondere auch die von der Gewerbe- und Wirtschaftskammer und ihren Sektionen geschlossenen Gesamtarbeitsverträge weiterhin gültig sind. Der Entwurf des Gesetzes wird interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 20. Juni 2006 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
In Liechtenstein bestehen zahlreiche Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereinigungen. Diese sind, zusammen mit dem Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV), von erheblicher Bedeutung für die Wirtschaft und insbesondere die Sozialpartnerschaft. Die einzelnen Wirtschaftsverbände sind aus rechtlicher Sicht sehr unterschiedlich organisiert, wobei sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Organisationsformen bestehen. Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft bei der Gewerbe- und Wirtschaftskammer (GWK) durch den Staatsgerichtshof bildet den Anlass, die Zusammenarbeit zwischen den genannten Vereinigungen und Interessenverbänden mit dem Land gesetzlich zu regeln. Die Regierung schlägt dazu die Schaffung eines Gesetzes über die Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereinigungen vor. Es sieht vor, dass mit den privatrechtlichen Vereinigungen und Interessenverbänden Leistungsvereinbarungen getroffen werden können, welche künftig Basis und Voraussetzung für eine finanzielle Förderung sein sollen.
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