pafl: Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum
(ots)
Vaduz, 19. April (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum zuhanden des Landtags verabschiedet. Anlass dazu war der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, die Verordnung zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln sowie die Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen zu übernehmen.
Für die Übernahme der EG-Verordnung 1/2003 sind Anpassungen in verschiedenen Protokollen und Anhängen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum notwendig. Die Anpassungen des Protokolls 4 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes erfordern eine Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum.
Die Übernahme der EG-Verordnung 139/2004 hat ebenfalls eine Anpassung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum zur Folge.
Am 12. Mai 2004 wurde der Vernehmlassungsbericht zum Erlass eines Gesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbseinschränkungen in die Vernehmlassung geschickt. Die Auswertung der Vernehmlassung hat gezeigt, dass noch weitere Änderungen nötig sind und weiterer Erklärungsbedarf besteht. Die Regierung hat deshalb entschieden, vorläufig auf den Erlass eines Kartellgesetzes zu verzichten und das geltende Gesetz über die Durchführung der Wettbewerbsregeln aufgrund der Übernahme der oben erwähnten Verordnungen in der Zwischenzeit anzupassen.
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