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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Liechtenstein verstärkt Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation

(ots)

Vaduz, 27. April (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag zum Abschluss eines Zusatzprotokolls 
zum Abkommen vom 6. September 1978 zwischen dem Fürstentum 
Liechtenstein und der Internationalen Atomenergie-Organisation über 
die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrags über 
die Nichtverbreitung von Kernwaffen.
Artikel III des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 
(Atomsperrvertrag) verpflichtet die Vertragsparteien, welche den 
Verzicht auf Kernwaffen erklärt haben, ihre nuklearen Anlagen 
regelmässigen Kontrollen gemäss Vereinbarung mit der Internationalen 
Atomenergie-Organisation (IAEO) zu unterziehen. Diese Kontrollen 
werden Garantien oder Sicherungsmassnahmen (engl. Safeguards) 
genannt. Liechtenstein hat ein entsprechendes Kontrollabkommen am 6. 
September 1978 mit der IAEO abgeschlossen. Das Abkommen trat für 
Liechtenstein am 4. Oktober 1979 in Kraft.
Das Ende des Kalten Krieges sowie die nach dem Golfkrieg 1991 
bekannt gewordenen Verstösse des Irak gegen den Atomsperrvertrag 
führten zum Entscheid, das System der bestehenden Garantien durch 
ein Zusatzprotokoll zu verstärken. Die im Zusatzprotokoll 
enthaltenen neuen Kontrollmittel, zusammen mit der verstärkten 
Anwendung der bestehenden, sollen die Effektivität des 
Garantiesystems erhöhen und gleichzeitig das Verhältnis zwischen 
Aufwand und Ertrag dieses Systems verbessern. Dass das 
Zusatzprotokoll einem Bedürfnis entspricht, zeigen auch die 
aufgedeckten geheimen Nuklearprogramme des Iran und Libyens, die mit 
den traditionellen Sicherungsmassnahmen nicht entdeckt werden 
konnten.
Das Zusatzprotokoll ergänzt die herkömmlichen 
Sicherungsmassnahmen durch weitergehende Berichterstattungs- und 
Meldepflichten, besonders im Bereich der Forschung und Entwicklung 
zum Kernbrennstoffkreislauf sowie in der nuklearen 
Zulieferindustrie. Die Inspektoren der IAEO erhalten ein erweitertes 
Zugangsrecht. Zudem kann die Organisation vermehrt Umweltproben zum 
Zweck der Analyse und Bestätigung der Richtigkeit von Informationen 
erheben.
Liechtenstein unterstützt mit der Unterzeichnung und 
Inkraftsetzung des Zusatzprotokolls die internationalen Bemühungen 
zur verstärkten Kontrolle über die Verwendung von nuklearem Material 
und zur Bekämpfung der Verbreitung von Kernwaffen und 
kernwaffenfähigem Material.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 57

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