pafl: Abänderung des Bankengesetzes in Vernehmlassung
(ots)Vaduz, 27. April (pafl) Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Gesetzes über die Banken und Finanzgesellschaften verabschiedet. Anlass für die Vorlage sind die im Herbst 2005 vom EU-Parlament verabschiedeten Änderungen der Bankenkoordinierungsrichtlinie (2000/12/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (93/6/EWG). Diese beiden Richtlinienänderungen regeln unter anderem die von Banken und Finanzgesellschaften anzuwendenden Eigenmittel und Risikoverteilungsvorschriften ("Basel II").
Da es sich bei den Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften um technische Ausführungsbestimmungen handelt, sollen diese, wie es auch bis anhin der Fall war, in eine Verordnung zum Bankengesetz übernommen werden. Im Bankengesetz soll wie bisher nur der Grundsatz festgehalten werden.
Aus diesem Grund sind im Bankengesetz nur kleinere Änderungen vorzunehmen: Begriffe (Artikel 3a), Eigenmittel (Artikel 4), Risikoverteilung (Artikel 8) und Konsolidierte Aufsicht (Artikel 41a und 41b).
Bei dieser Gelegenheit soll auch Artikel 14a des Bankengesetzes geändert werden. Diese Anpassung wurde vom Liechtensteinischen Bankenverband angeregt und ist notwendig, um die Outsourcing- Bestimmungen im Anhang zur Bankenverordnung an die Regelung in der Schweiz anpassen zu können.
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