pafl: Neues Staatspersonalgesetz in Vernehmlassung
(ots)Vaduz, 3. Mai (pafl) Das heutige Beamtengesetz stammt aus dem Jahre 1938 und entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Personalrecht. Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht ausgearbeitet mit dem Ziel, ein Personalrecht zu schaffen, das sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch den Anforderungen an eine moderne Verwaltung entspricht.
Mit dem vorgeschlagenen neuen Staatspersonalgesetz können zahlreiche Lücken im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes geschlossen werden. Das Gesetz enthält ausführliche Vorschriften über das Anstellungsverfahren und die Beendigung des Dienstverhältnisses sowie über die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wichtigste Neuerungen gegenüber dem bisherigen Beamtengesetz sind unter anderem:
- Im Gesetzesentwurf werden erstmals Zielsetzungen der Personalpolitik des Staates formuliert. - Der Entwurf enthält neu Datenschutzregelungen in Bezug auf die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten, die Aufbewahrung der Daten nach einem Austritt aus dem Staatsdienst sowie die Rechte der Angestellten. - Im Gegensatz zur heutigen Regelung bedarf es für den Erlass des Stellenplanes keiner Genehmigung des Landtages mehr. Der Stellenplan muss sich allerdings nach den finanziellen Vorgaben im Landesvoranschlag richten, sodass die finanzpolitischen Zuständigkeiten des Landtages gewahrt bleiben. Dies erfordert die Abänderung von Artikel 106 der Verfassung. - Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Begriff des Beamten, welcher nach Auffassung der Regierung nicht mehr zeitgemäss ist, definitiv abgeschafft. Somit erfolgt eine Gleichbehandlung aller Staatsangestellten. - Mit dem neuen Personalgesetz wird eine Probezeit eingeführt, welche für die ersten drei Monate des Dienstverhältnisses gilt. - Im Gesetzesentwurf wird der Anspruch auf eine Abfindung in bestimmten Fällen gesetzlich verankert. - Es werden ebenfalls erstmals die Mitwirkungsrechte der Angestellten sowie des Personalverbandes festgeschrieben. - Das bisher im Gesetz verankerte aufwendige und langwierige Disziplinarverfahren wird ersetzt durch einfachere Bestimmungen, welche bei Verletzung von gesetzlichen und dienstrechtlichen Pflichten zur Anwendung gelangen. Das vorgeschlagene Verfahren ist im Gegensatz zur heute im Beamtengesetz enthaltenen Lösung einfacher. Trotzdem ist der Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Massnahmen gewährleistet, indem ein Anhörungs- und Beschwerderecht gegeben ist. Die neuen Bestimmungen ermöglichen es dem Arbeitgeber aber auch, auf unhaltbare Zustände rascher reagieren zu können. - Neu eingefügt im Personalrecht werden auch Bestimmungen in Bezug auf das Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis sowie das Verfahren vor der Personalkommission. - Die Zuständigkeiten der Amtsstellenleiterinnen und Amtsstellenleiter werden definiert, unter anderem in Bezug auf die Zuweisung neuer Aufgaben und im Hinblick auf den Erlass von Massnahmen zur Sicherung des Aufgabenvollzuges.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06