pafl: Neuer Tarif in der obligatorischen Unfallversicherung ab 1. Januar 2007
(ots)Vaduz, 20. Juni (pafl) Die Versicherer der obligatorischen Unfallversicherung haben auf den 1. Januar 2007 neue Tarife für die Zweige Berufsunfall (BU), Nichtberufsunfall (NBU) und freiwillige Versicherung (FV) beantragt. Diesem Antrag ist das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde gefolgt. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Juni 2006 nach Anhörung aller Wirtschaftsverbände in Liechtenstein die Tarife zuständigkeitshalber antragsgemäss genehmigt.
Der Tarif 2004, gültig für die Jahre 2004 bis 2006, brachte Prämiensenkungen gegenüber dem Tarif von 2001 von 26 Prozent für den Zweig Berufsunfall (BU), 32 Prozent für den Zweig Nichtberufsunfall (NBU) und von 36 Prozent für die Freiwillige Versicherung (FV). Trotz der Bemühungen der Regierung und der Aufsichtsbehörde, Prämienschwankungen möglichst zu vermeiden, wird die Tarifperiode 2007 Erhöhungen in der Höhe mit sich bringen, dass die neuen Prämiensätze in etwa wieder das Niveau der Tarifperiode 2001 bis 2003 erreichen werden.
Der neue durchschnittliche Nettoprämiensatz beträgt für die BU 6,14 Promille der Lohnsumme, für die NBU liegt der entsprechende Satz bei 11,77 Promille und in der freiwilligen Versicherung beläuft sich der Nettoprämiensatz neu auf 32,46 Promille.
Bei insgesamt 19 Betriebsarten zeigten sich zudem erhebliche Abweichungen zwischen den bisherigen Prämiensätzen der BU und den ausgerichteten Versicherungsleistungen. Dementsprechend erfolgte eine Umstufung dieser Betriebsarten in andere Gefahrenklassen.
Im Zusammenhang mit der Prämienerhöhung ist gleichzeitig eine Herabsetzung der Grenzbeträge des Verwaltungskostenzuschlages, den jede Versicherungsgesellschaft individuell festlegt, möglich. Ab 2007 betragen diese Zuschläge zwischen 13 Prozent bis 25 Prozent der Nettoprämien; die bisherigen Sätze bewegten sich zwischen 15 Prozent bis 27 Prozent. Die von den Versicherern beantragten Zuschläge zur Finanzierung der Teuerungszulagen und einer weiteren Prämienanpassung betreffend eine mögliche Änderung des technischen Zinssatzes wurden von der Regierung zurückgewiesen.
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