pafl: Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte
(ots)
Vaduz, 26. Juni (pafl) -
Im Jahr 2005 konnte inzwischen das fünfte Beitragsjahr des Prämienverbilligungssystems abgeschlossen werden. Gemäss Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und Art. 92 der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) fällt dem Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Sozialversicherung, die Durchführung der Prämienverbilligung zu.
Anspruch auf einen Beitrag an die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben alle in Liechtenstein versicherten Personen, deren Erwerb die gesetzlichen Erwerbsgrenzen nicht überschreitet. Die Beiträge der Versicherten an die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) basieren auf so genannten "Kopfprämien", die unabhängig von Einkommen und Vermögen erhoben werden. Mit der individuellen Prämienverbilligung sollen einkommensschwache Versicherte finanziell entlastet werden.
Etwa 16.2 Prozent (4'540) der erwachsenen Bevölkerung haben einen Antrag auf Prämienverbilligung gestellt. Davon haben 84.1 Prozent, was 13.6 Prozent der erwachsenen Bevölkerung entspricht, nämlich 3816 Versicherte, tatsächlich Beiträge erhalten. Negative Entscheide mussten 724 (15.9 Prozent) erlassen werden, wobei in über 97 Prozent der Fälle (704) die Erwerbsgrenzen überschritten wurden. Von den 704 Ablehnungen infolge Überschreitens der Erwerbsgrenzen betrafen 105 Anträge solche von in Ausbildung stehenden Personen, wo das Elterneinkommen über der Erwerbsgrenze lag.
Die im Jahr 2005 tatsächlich ausgerichteten Leistungen des Landes für die Prämienverbilligung betrugen 4'676442 Franken. Zusätzlich wurden 27'588.70 Franken an noch ausstehenden Prämiensubventionen für Ansprüche aus dem Jahr 2004 "nachbezahlt".
Im Jahr 2005 wurden im Durchschnitt pro Bezüger 1'225.50 Franken an Subventionen nach KVG ausgerichtet; pro Monat ergibt dies ein Betrag von 102.15 Franken. Diese Grössen können ins Verhältnis gesetzt werden mit dem gemäss der Betriebsrechnung der OKP ausgewiesenen Prämiensoll pro versicherte Person in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 2'568 Franken (mit Unfall) bzw. 2'448 Franken (ohne Unfall) pro Jahr oder von 214 Franken (mit Unfall) bzw. 204 Franken (ohne Unfall) pro Monat und lassen dann folgende Interpretation zu: Hat eine versicherte Person im Jahr 2005 eine Prämienverbilligung erhalten, dann wurde dieser Person im Durchschnitt fast 50 Prozent ihrer Monatsprämie an die obligatorische Krankenpflegeversicherung subventioniert.
Der Abschlussbericht über die Prämienverbilligung für das Jahr 2005 kann beim Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Sozialversicherung/Prämienverbilligung, Austrasse 15, 9490 Vaduz, bezogen werden (Tel. +423 / 236 62 92, Fax +423 / 236 74 20, E-Mail: cornelia.konrad@avw.llv.li , Internet: www.avw.llv.li).