pafl: Urteil des EFTA-Gerichtshofes - Verspätete Umsetzung des Telekommunikationspakets
(ots)
Vaduz, 29. Juni (pafl) -
Der EFTA-Gerichtshof hat am 29. Juni 2006 seine Entscheidung hinsichtlich der verspäteten Umsetzung des Telekommunikationspakets durch Liechtenstein verkündet. Das Telekommunikationspaket besteht aus fünf Richtlinien (Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG, 2002/22/EG und 2002/77/EG), welche Liechtenstein in der Zwischenzeit durch die Schaffung des neuen Kommunikationsgesetzes auf Gesetzesebene umgesetzt hat. Die erste Lesung des Kommunikationsgesetzes erfolgte im Dezember-Landtag 2005 und die zweite/dritte Lesung im März-Landtag 2006. Das Kommunikationsgesetz ist im Juni 2006 in Kraft getreten. Der EFTA- Überwachungsbehörde wurde dies bereits bekannt gegeben. Die vollständige Umsetzung des Richtlinienpakets soll bis Jahresende durch den Erlass von notwendigen Verordnungen zum Kommunikationsgesetz abgeschlossen werden.
Liechtenstein kommt seinen Umsetzungsverpflichtungen aus dem EWR- Abkommen, welches mittlerweile über 4500 EU-Rechtsakte umfasst, grundsätzlich fristgerecht nach. Bei umfangreichen EU-Regelungen, die eine Neuausrichtung der liechtensteinischen Gesetzeslage erfordern, sind jedoch die Wahrung der liechtensteinischen Interessen und die fristgerechte Umsetzung gegeneinander abzuwägen. Mit der vorliegenden Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs zur Spätumsetzung des Telekommunikationspakets wird Liechtenstein nun zum zweiten Mal wegen nicht fristgerechter Umsetzung verurteilt (die erste Verurteilung erfolgte im Jahr 2001 betreffend die Umsetzung der Rechtsschutzversicherungsrichtlinie 87/344/EWG). Dass Liechtenstein in der 11-jährigen EWR-Mitgliedschaft nur zweimal wegen verspäteter Umsetzung vom EFTA-Gerichtshof verurteilt wurde, zeigt, dass Liechtenstein ein verlässlicher Partner im EWR ist.
Kontakt:
Stabsstelle EWR
Tel. +423 / 236 60 37