pafl: Liechtenstein unterzeichnet Abkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)
(ots)Vaduz, 14. Juli (pafl) Am 14. Juli 2006 hat die Ständige Vertreterin Liechtensteins bei der IAEO in Wien, I.D. Botschafterin Maria-Pia Kothbauer, für Liechtenstein ein Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 6. September 1978 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen unterzeichnet. Artikel III des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Atomsperrvertrag) verpflichtet die Vertragsparteien, welche den Verzicht auf Kernwaffen erklärt haben, ihre nuklearen Anlagen regelmässigen Kontrollen gemäss Vereinbarung mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu unterziehen. Diese Kontrollen - Garantien oder Sicherungsmassnahmen (engl. Safeguards) genannt - erlauben es der IAEO zu überprüfen, ob ein Vertragsstaat die Verpflichtungen erfüllt, die ihm aus dem Atomsperrvertrag erwachsen. Liechtenstein hat ein entsprechendes Kontrollabkommen am 6. September 1978 mit der IAEO abgeschlossen. Das Abkommen trat für Liechtenstein am 4. Oktober 1979 in Kraft.
Das Zusatzprotokoll sieht neu die Information über alle Aktivitäten vor, welche den nuklearen Brennstoffkreislauf betreffen. In diesem Zusammenhang werden auch industrielle Aktivitäten, die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie Ausrüstungen und Produkte, bei denen die mögliche Verwendung von industriellen Komponenten in diesem Kreislauf besteht, erfasst. Zusätzlich ist über die internationalen Handelsbewegungen der betreffenden Ausrüstungen und Produkte zu informieren. Diese Warenbewegungen unterliegen aber in Liechtenstein bereits heute einer Bewilligungspflicht.
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