pafl: Gerichtsorganisationsgesetz und Richterdienstgesetz in der Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 17. Juli (pafl) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom 11. Juli 2006 die Vernehmlassungsberichte für ein neues Gerichtsorganisationsgesetz und die Schaffung eines Richterdienstgesetzes verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist wurde auf den 22. September 2006 festgelegt.
Mit dem Entwurf des Gerichtsorganisationsgesetzes soll die Grundlage für eine moderne Struktur der ordentlichen Gerichte (Landgericht, Obergericht und Oberster Gerichtshof) geschaffen werden. Mit der Vorlage, welches die erforderliche rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Ergebnisse der seit Herbst 2003 laufenden Reorganisation der Strukturen der ordentlichen Gerichte schafft, wird das veraltete Gerichtsorganisationsgesetz aus dem Jahre 1922 abgelöst. Dadurch können die Rechtssicherheit erhöht und die Grundlage für eine flexiblere, an die heutigen Erfordernisse angepasste Organisationsstruktur der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Liechtenstein geschaffen werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Richterdienstgesetzes wird für die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit die erforderliche dienstrechtliche Grundlage geschaffen. Bis anhin fehlte eine klare Rechtsgrundlage für die Rechte und Pflichten der Richter sowie für deren disziplinarische Verantwortlichkeit. Das Richterdienstgesetz fasst die bisher verstreuten Bestimmungen zum Dienstverhältnis der Richter in einem Erlass zusammen und schliesst die Lücken der heutigen Gesetzgebung. Das Richterdienstgesetz bildet die Ergänzung zu den organisatorischen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen des Gerichtsorganisationsgesetzes. Es schafft die wesentlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung der richterlichen Unabhängigkeit.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06