pafl: Umsetzungsbilanz in den EWR/EFTA-Staaten
(ots)Liechtenstein strebt Verbesserungen an
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute ihren ersten Halbjahresbericht 2006 (sog. Scoreboard) über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. Die EFTA- Überwachungsbehörde verfasst zweimal jährlich einen Bericht über die Umsetzung des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten. Einerseits informieren diese Berichte über die Umsetzungsquoten bzw. -defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen 25 EWR- Vertragsstaaten. Andererseits zeigen sie die Anzahl an Vertragsverletzungsverfahren auf, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung von EG-Richtlinien oder Falschanwendung des EWR-Rechts eingeleitet worden sind. Stichtag für das aktuelle Scoreboard war der 30. April 2006. Unbeachtet bleiben daher sowohl EG-Richtlinien, die nach dem Stichtag in nationales Recht umgesetzt worden sind, als auch neue EG-Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen worden sind.
Am Stichtag umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4542 EG- Rechtsakte, davon 1631 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird ausschliesslich auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im Gegensatz zu EG-Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts bedürfen, um in Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis dieser 1631 EG-Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 97,9 Prozent bzw. ein Umsetzungsdefizit von 2,1 Prozent. Im Vergleich zum letzten Scoreboard von November 2005 sind die Werte somit gleich geblieben. Das Umsetzungsdefizit von 2.1 Prozent resultiert aus Verzögerungen bei der Umsetzung von EG-Richtlinien in den Bereichen Umweltschutz, Telekommunikation und Finanzdienstleistung. Mit diesem Defizit rangiert Liechtenstein auf Platz 22 unter den 28 EWR-Vertragsstaaten und somit lediglich im unteren Mittelfeld. Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island belegen mit einer Umsetzungsquote von 99,4 Prozent bzw. 98,2 Prozent die Ränge zwei und siebzehn.
Liechtenstein strebt eine Umsetzungsquote im Mittelfeld der EWR- Staaten an, wobei Liechtenstein bei der Umsetzung von EG-Richtlinien wie bisher, die nationalen Interessen bestmöglich wahrt. Wichtige Herausforderungen sind insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Arzneimittel, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Berufsqualifikationen zu erwarten.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei EWR/EFTA-Staaten fiel von 116 auf 111. Gegen Norwegen und Island laufen jeweils in 39 Fällen und gegen Liechtenstein in 33 Fällen entsprechende Verfahren.
Das aktuelle Scoreboard der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal Market Scoreboard EFTA States No. 17) kann im Internet unter www.sewr.llv.li (Rubrik: Aktuelles) eingesehen oder direkt bei der EFTA-Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 66). Für weitere Fragen steht Ihnen die Stabsstelle EWR gerne zur Verfügung (Tel. +423/236 60 37; E-Mail: info@sewr.llv.li ).
Kontakt:
Dr. Andrea Entner-Koch
Leiterin der Stabsstelle EWR
Tel +423/236 60 37