pafl: Abänderung des Bankengesetzes
(ots)
Vaduz, 19. Juli (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Bankengesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit werden die Bestimmungen der Eigenmittelrichtlinie, bestehend aus der "Bankenkoordinierungsrichtlinie" und der "Kapitaladäquanzrichtlinie2, welche am 30. Juni 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, in das liechtensteinische Recht übernommen. Diese beiden Richtlinien regeln unter anderem die von Banken und Finanzgesellschaften anzuwendenden Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften ("Basel II").
Da es sich bei den Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften um technische Ausführungsbestimmungen handelt, sollen diese, wie es auch bis anhin der Fall war, in eine Verordnung zum Bankengesetz übernommen werden. Im Bankengesetz soll wie bisher nur der Grundsatz festgehalten werden.
Aus diesem Grund werden im Bankengesetz nur geringe Änderungen vorgenommen: Begriffe (Art. 3a), Eigenmittel (Art. 4), Risikoverteilung (Art. 8) und Konsolidierte Aufsicht (Art. 41a und 41b).
Bei dieser Gelegenheit soll auch Art. 14a des Bankengesetzes geändert werden. Diese Anpassung wurde vom Liechtensteinischen Bankenverband angeregt und ist notwendig, um die Outsourcing- Bestimmungen im Anhang zur Bankenverordnung an die Regelung in der Schweiz anpassen zu können und damit für gleiche Wettbewerbsbedingungen für die heimischen Banken zu sorgen.
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