pafl: Einführung des Digitalen Fahrtschreibers in Liechtenstein
(ots)
Vaduz, 1. August (pafl) -
Seit dem 1. August 2006 können in Liechtenstein neue Fahrzeuge mit digitalen Fahrtschreibern (DFS) zugelassen werden. Eine nationale rechtliche Verpflichtung für die betroffenen Fahrzeughalter besteht in Liechtenstein jedoch erst ab dem 28. Oktober 2006, d.h. vom 1. August bis zum definitiven Einführungstermin können bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sowohl Fahrzeuge mit digitalem als auch mit analogem Kontrollgerät immatrikuliert werden. Dies betrifft alle neu zugelassenen Fahrzeuge über einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrer).
Anlässlich dieses Stichtags fand in Vaduz ein Treffen des schweizerischen Projektausschusses mit der von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein eingesetzten erweiterten Arbeitsgruppe, die mit der Umsetzung des Projekts betraut worden war, statt. Dabei nutzte der Projektleiter Wilfried Pircher, Amtsleiter des Amtes für Zollwesen, die Gelegenheit, sich im Namen der liechtensteinischen Regierung bei den Verantwortlichen der Schweiz, allen voran Werner Jeger, Vizedirektor im Bundesamt für Strassen (Astra) sowie dem Leiter des Gesamtprojekts DFS der Schweiz, Christoph Baier (ebenfalls Astra) für die umfangreiche Unterstützung Liechtensteins bei der Einführung des komplexen neuen Systems zu bedanken.
Für die Bedienung und den Betrieb des digitalen Gerätes ist eine Fahrerkarte erforderlich, diese erhalten betroffene Lenker mit Wohnsitz in Liechtenstein bei der Motorfahrzeugkontrolle, welche auch für die Ausgabe der Unternehmer-, der Werkstatt- und der Kontrollkarte zuständig ist. Detaillierte Informationen finden sich unter den folgenden Internetadressen: www.azw.llv.li und www.mfk.llv.li - oder direkt beim Amt für Zollwesen und bei der Motorfahrzeugkontrolle.