pafl: Aufhebung des absoluten Feuerverbotes im Wald und in Waldesnähe
(ots)
Vaduz, 4. August (pafl) -
Weil das gesamte Waldareal einer erhöhten Waldbrandgefahr ausgesetzt war, hatte die Regierung am 28. Juli 2006 ein die ganze Waldfläche einschliessendes, zeitlich beschränktes, absolutes Feuerverbot ausgesprochen. Dieses wird nunmehr aufgrund der in den vergangenen Tagen erfolgten Niederschläge mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Gemäss Art. 22 des Waldgesetzes vom 25. März 1991, LGBl. 1991 Nr. 42, kann die Regierung zur Verhinderung von Feuerschäden örtliche und zeitliche Feuerverbote erlassen. Entwarnung und Aufhebung des Verbotes kann erst nach einer ausgiebigen Regenperiode gegeben werden.