pafl: Übernahme von Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung
(ots)
Vaduz, 18. August (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2003/41/EG über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Richtlinie werden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für kapitalgedeckte, rechtlich selbstständige Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds) auf ein Mindestniveau vereinheitlicht und detaillierte Regeln für deren Tätigkeit festgelegt.
Durch die wechselseitige Anerkennung und in Verbindung mit spezifischen Aufsichtsregelungen (Prinzip der Kontrolle des Herkunftsmitgliedstaates) können Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung auch ausländische Altersversorgungssysteme verwalten und somit grenzüberschreitend in den anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens tätig werden. In diesen Fällen sind jedoch die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Tätigkeitsmitgliedstaates zu beachten.
Für die Anlage von Vermögenswerten dieser Einrichtungen wurde der "Grundsatz der Vorsicht" als grundlegendes Leitprinzip festgelegt.
Zum Schutz der Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger sieht die Richtlinie angemessene Auskunftspflichten über deren Rechte sowie über die Geschäftsbedingungen und die finanzielle Lage von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vor.
Die vorliegende Richtlinie soll durch Schaffung eines Spezialgesetzes, dem Pensionsfondsgesetz, sowie durch Änderungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz, dem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie dem Sorgfaltspflichtgesetz umgesetzt werden. Die entsprechende Vernehmlassungsvorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern sehr begrüsst und wird demnächst dem Landtag zur Behandlung vorgelegt.
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Horst Schädler
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