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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Revision des Europäischen Patentübereinkommens

(ots)

Vaduz, 19. Juli (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Akte vom 29. November 
2000 zur Revision des Übereinkommens vom 5. Oktober 1973 über die 
Erteilung europäischer Patente (EPÜ-Revisionsakte) und das 
Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 
65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ- 
Sprachenübereinkommen). Diese Übereinkommen modernisieren das 
europäische Patentsystem unter Wahrung der bewährten Grundlagen. Sie 
schaffen die Voraussetzungen, damit das europäische Patentsystem den 
hohen Ansprüchen von Gegenwart und Zukunft entsprechen kann. Die 
Übereinkommen wurden im Jahre 2000 anlässlich einer 
Revisionskonferenz der Vertragsstaaten des Europäischen 
Patentübereinkommens (EPÜ), zu denen Liechtenstein seit dem 1. April 
1980 zählt, ausgehandelt und von Liechtenstein unterzeichnet.
Mit der EPÜ-Revisionsakte wird das Europäische Patentübereinkommen 
annähernd 30 Jahre nach seiner Unterzeichnung erstmals umfassend 
revidiert und modernisiert. Eine grosse Zahl der einstimmig 
angenommenen Änderungen betreffen technische Gesichtspunkte und 
Aspekte des Verfahrens. Um die Europäische Patentorganisation 
politisch besser zu verankern, sieht das Europäische 
Patentübereinkommen neu die regelmässige Einberufung von 
Ministerkonferenzen vor.
Mit dem fakultativen EPÜ-Sprachenübereinkommen sollen die durch 
Übersetzungen der Patentschriften bedingten Kosten für europäische 
Patente, die den Patentschutz in Europa im Vergleich zu den 
Vereinigten Staaten und Japan massiv verteuern, um ungefähr 50 % 
sinken. Die Unterzeichnerstaaten verzichten hierzu auf sämtliche 
Übersetzungserfordernisse eines in einer Amtssprache des EPA 
(Deutsch, Französisch, Englisch) erteilten Patents, wenn eine der 
Amtssprachen des EPA zugleich eine nationale Amtssprache ist. In 
Gerichtsverfahren soll der Patentinhaber indessen weiterhin 
verpflichtet werden können, auf eigene Kosten Übersetzungen des 
umstrittenen Patents in einer anerkannten Amtssprache einzureichen.

Kontakt:

Esther Schindler
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Tel: 236 60 5

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