pafl: Notenaustausch zur Interpretation des Rechtshilfevertrags mit den USA
(ots)
Vaduz, 25. August (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zu einem Notenaustausch zwischen den USA und Liechtenstein im Hinblick auf die Interpretation und Anwendung des Vertrages vom 2. Juli 2002 betreffend die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Der im Jahr 2002 mit den Vereinigten Staaten abgeschlossene Rechtshilfevertrag, welcher am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, hat sich in der Praxis bestens bewährt. In einer wichtigen Frage ist es aber in letzter Zeit zu Unklarheiten über die Auslegung des Vertrages gekommen. Konkret geht es um die Frage, ob Verfahren in den USA über den Verfall von aus strafbaren Handlungen stammenden Vermögenswerten, welche - ausserhalb des eigentlichen Strafverfahrens gegen eine bestimmte natürliche Person - gegen die Sache geführt werden (so genannte "in rem"- oder "civil forfeiture"- Verfahren), vom Rechtshilfevertrag umfasst sind oder nicht. Während bei den damaligen Vertragsverhandlungen beide Vertragsparteien davon ausgingen, dass solche Verfahren vom Vertrag umfasst sind, wurde dies vom Fürstlichen Obersten Gerichtshof in einer Entscheidung vom 4. Mai 2006 und vom Fürstlichen Obergericht in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 25. Juli 2006 verneint. Die entstandenen Unklarheiten bei der Interpretation des Vertrages sollen nunmehr durch einen Diplomatischen Notenaustausch bereinigt werden.
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