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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gesetz gegen den Marktmissbrauch

(ots)

Vaduz, 29. August (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes gegen Marktmissbrauch im 
Handel mit Finanzinstrumenten zuhanden des Landtags verabschiedet. 
In Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie wird ein eigenes, 
abschliessendes Regelwerk geschaffen, um marktmissbräuchliche 
Aktivitäten auf dem Finanzplatz Liechtenstein zu bekämpfen.
Der Gesetzesentwurf erweitert zu diesem Zweck den bisherigen 
Insiderstraftatbestand und führt den neuen Tatbestand der 
Marktmanipulation ein. In den Anwendungsbereich des Entwurfes fallen 
alle Finanzinstrumente, die zum Handel auf zumindest einem 
geregelten Markt des EWR zugelassen sind oder für die ein 
entsprechender Antrag auf Zulassung auf einem solchen Markt gestellt 
wurde. Der Gesetzesentwurf gilt sodann für alle Geschäfte mit 
derartigen Instrumenten, unabhängig davon, ob die Geschäfte auf 
geregelten Märkten oder anderswo abgewickelt werden.
Neben dem Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation sieht 
der Gesetzesentwurf zwei zentrale Meldepflichten vor:
Personen, die bei einem Emittenten mit Sitz im Inland 
Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen 
stehende Personen sind ab Erreichung eines Schwellenwertes 
angehalten, alle von ihnen getätigten Geschäfte mit 
Finanzinstrumenten des Emittenten der Finanzmarktaufsicht zu melden. 
Der Inhalt der Meldung ist hiernach so bald wie möglich auf der 
Webseite des jeweiligen Emittenten oder über die Finanzmarktaufsicht 
zu veröffentlichen.
Ferner sind Finanzintermediäre durch den Gesetzesentwurf zur 
Verdachtsmeldung an die Stabsstelle Financial Intelligence Unit 
(FIU) verpflichtet, wenn sie den Verdacht haben, dass eine 
Transaktion ein Insidergeschäft oder eine Marktmanipulation 
darstellen könnte.
Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf Transparenzvorschriften, 
die Personen, welche öffentlich oder über anderweitige 
Informationskanäle Anlagestrategien empfehlen, zur Offenlegung ihrer 
eigenen Interessen verpflichten.
Der Gesetzesentwurf benennt die Finanzmarktaufsicht als zentrale 
Aufsichtsbehörde, welche mit den in der Marktmissbrauchsrichtlinie 
vorgesehenen Mindestbefugnissen zur Bekämpfung von Insider- 
Geschäften und Marktmanipulation ausgestattet wird. Die 
Marktmissbrauchsrichtlinie erfordert die unverzügliche Übermittlung 
aller Informationen, die zur Bekämpfung des Marktmissbrauchs 
notwendig sind. Um diesem Anspruch künftig gerecht werden zu können, 
wird das Amtshilfeverfahren gestrafft. Gegen Entscheidungen und 
Verfügungen der FMA im Rahmen der Amtshilfe soll künftig nur mehr 
Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden können. 
Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung oder auf Erlass 
vorsorglicher Massnahmen sind bei Individualbeschwerden an den 
Staatsgerichtshof nicht zulässig.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht
Tel.: +423/23673 73

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