pafl: Abänderung der Störfallverordnung
(ots)
Vaduz, 30. August (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. August 2006 die Abänderung der Störfallverordnung genehmigt. Damit wird der Änderung der Richtlinie 96/82/EG Rechnung getragen. Ebenfalls wurden Änderungen in den Bestimmungen der schweizerischen Störfallverordnung zu den Mengenschwellen und deren Ermittlung nachvollzogen.
Die Störfallverordnung erfasst Betriebe und Verkehrswege, welche ein gewisses Gefahrenpotenzial aufweisen. Sie verpflichtet die Inhaber von Betrieben und Verkehrswegen, die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen, um das Risiko von schweren Unfällen zu vermindern.
Im Wesentlichen geht es um die folgenden Änderungen:
Die Inhaber von Betrieben, welche in den Geltungsbereich der Störfallverordnung fallen, haben verschiedene Verpflichtungen zu erfüllen, um Störfällen vorzubeugen. Dazu gehören die Erarbeitung eines Verhütungskonzepts, eines internen Notfallplans, eines Kurzberichtes sowie die Lieferung der erforderlichen Informationen zur Erstellung eines externen Notfallplans durch die Behörden. Diese Verpflichtungen sind grundsätzlich vor der Inbetriebnahme eines Betriebes beziehungsweise einer neuen Anlage zu erfüllen. Neu schreibt die Richtlinie vor, dass für Betriebe, die nach ihrer Inbetriebnahme oder der Inbetriebnahme einer neuen Anlage in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen, Fristen festzulegen sind, innerhalb derer sie den Verpflichtungen nachzukommen haben. Bei der Ausarbeitung oder Aktualisierung der externen Notfallpläne durch die Behörden wird verlangt, dass die Öffentlichkeit anzuhören ist. Bei der Erarbeitung der internen Notfallpläne sind das Betriebspersonal sowie neu die Angestellten von Subunternehmen zu beteiligen.
Erste Einschätzungen haben ergeben, dass aufgrund der Änderung der Mengenschwellen voraussichtlich ein einziger Betrieb neu in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen könnte. Bisher unterstehen neun Betriebe sowie die Strassen (Hauptverkehrsadern), die Erdgas-Hochdruckleitung und die Bahnstrecke der Störfallverordnung.
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Stefan Hassler
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