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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ausführungs- und Beteiligungsgesetz zur Europäischen Genossenschaft in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 15. September (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Ausführungsgesetzes und 
eines Beteiligungsgesetzes zur Europäischen Genossenschaft 
verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, eine weitere 
europäische Rechtsform, die "Europäische Genossenschaft (Societas 
Cooperativa Europaea, SCE)", zur Integration und Umsetzung in das 
nationale Gesellschaftsrecht einzuführen.
Die Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft führt 
mit der SCE eine neue Rechtsform ein. Damit entsteht die 
Möglichkeit, auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts eine im 
europäischen Wirtschaftsraum anerkannte Genossenschaft zu gründen. 
Die Verordnung regelt die Europäische Genossenschaft allerdings 
nicht abschliessend, sondern verweist an diversen Stellen auf das 
jeweilige innerstaatliche Recht. Die einzelnen Mitgliedstaaten 
werden darüber hinaus zur Ausgestaltung verschiedener Regelungen 
ermächtigt und verpflichtet, weshalb sich die Schaffung eines SCE- 
Ausführungsgesetzes zur Integration der SCE-Verordnung in das 
liechtensteinische Gesellschaftsrecht als die zweckmässigste Lösung 
darstellt.
Die Richtlinie 2003/72/EG über die Beteiligung der Arbeitnehmer 
ergänzt die Verordnung über das Statut der Europäischen 
Genossenschaft. Sie regelt sowohl die Unterrichtung und Anhörung der 
Arbeitnehmervertreter, als auch die Unternehmensmitbestimmung der 
Arbeitnehmer im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der SCE. Da in 
Liechtenstein diesbezügliche Bestimmungen nicht nur weitgehend 
fehlen, sondern zudem auch in Bezug auf die SCE zusätzlich besondere 
Regelungen notwendig sind, ist auch hier die Schaffung eines 
entsprechenden Spezialgesetzes in Form des SCE-Beteiligungsgesetzes 
zu empfehlen. Inhaltlich soll sich die Umsetzung der SCE-Richtlinie 
dabei auf das Notwendige beschränken
Liechtenstein ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europäischen 
Wirtschaftsraum zur innerstaatlichen Ausführung der Verordnung (EG) 
Nr. 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) 
und zur Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des 
Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung 
der Arbeitnehmer verpflichtet.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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