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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung für die Emissionsbegrenzung auf Baustellen

(ots)

Vaduz, 19. September (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 19. September 2006 eine Verordnung über die 
Emissionsbegrenzung auf Baustellen und baustellenähnlichen Betrieben 
genehmigt und verabschiedet. Ziel der Verordnung ist es, die 
Emissionen des Krebs erzeugenden Dieselrusses von Baumaschinen zu 
reduzieren. Damit wird ein Beitrag zur Minderung der 
Feinstaubbelastung geleistet. Gleichzeitig soll damit eine Massnahme 
zur Förderung des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer getroffen 
werden.
Für die Verringerung der Feinstaubbelastung ist ein ganzes Paket 
von Massnahmen notwendig. Der Anteil von Baumaschinen an den 
Dieselrussemissionen liegt bei gut 20 Prozent. Daher bietet sich die 
Partikelfilterpflicht für Baumaschinen als eine sehr effiziente 
Massnahme zur Reduktion der besonders gefährlichen Russpartikel an.
Gemäss der Verordnung sind neu in Betrieb genommene Baumaschinen 
mit einer Leistung ab 37 kW mit Partikelfiltern auszurüsten. Für die 
Nachrüstung bestehender Maschinen werden die Fristen und 
Leistungsklassen der EU-Richtlinie 97/68/EG festgelegt. Ab diesen 
Fristen sind alle in Betrieb stehenden Maschinen der jeweiligen 
Leistungsklasse mit Partikelfiltern nachzurüsten oder ausser Betrieb 
zu nehmen. Dies gilt nicht nur für Neumaschinen, sondern auch für 
den bestehenden Maschinenpark.
Durch diese Lösung, die vom Gewerbe vorgeschlagen wurde, wird die 
Verordnung sowohl für das betroffene Gewerbe selbst wie für die 
Vollzugsbehörden einfacher. Zudem werden alle Maschinen gleich 
behandelt, was die Befürchtungen von Wettbewerbsverzerrungen 
zerstreuen kann. Der Kompromiss ist zudem wirtschaftlich tragbar, da 
er die Nachrüstung der Maschinen über einen längeren Zeitraum 
ermöglicht.
Als weitere wesentliche Massnahme wird für Arbeitsgeräte mit 2-
Takt-Benzinmotoren und solche mit 4-Takt-Benzinmotoren ohne 
Katalysator neu die Verwendung von Alkylatbenzin (Gerätebenzin) 
zwingend vorgeschrieben. Diese Massnahme benötigt keine technischen 
Anpassungen der Geräte und Maschinen und ist deshalb völlig 
problemlos umsetzbar. Allerdings ist Alkylatbenzin gut doppelt so 
teuer wie Normalbenzin. Angesichts des sehr grossen Nutzens dieser 
Massnahme aus lufthygienischer Sicht und aus Sicht des 
Arbeitnehmerschutzes ist diese finanzielle Belastung jedoch 
zumutbar, gerade auch im Vergleich mit den Kosten, welche für die 
Ausrüstung von dieselbetriebenen Baumaschinen mit Partikelfiltern 
anfallen.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Dr. Helmut Kindle
Tel.: +423/236 61 91

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