pafl: Verordnung für die Emissionsbegrenzung auf Baustellen
(ots)
Vaduz, 19. September (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. September 2006 eine Verordnung über die Emissionsbegrenzung auf Baustellen und baustellenähnlichen Betrieben genehmigt und verabschiedet. Ziel der Verordnung ist es, die Emissionen des Krebs erzeugenden Dieselrusses von Baumaschinen zu reduzieren. Damit wird ein Beitrag zur Minderung der Feinstaubbelastung geleistet. Gleichzeitig soll damit eine Massnahme zur Förderung des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer getroffen werden.
Für die Verringerung der Feinstaubbelastung ist ein ganzes Paket von Massnahmen notwendig. Der Anteil von Baumaschinen an den Dieselrussemissionen liegt bei gut 20 Prozent. Daher bietet sich die Partikelfilterpflicht für Baumaschinen als eine sehr effiziente Massnahme zur Reduktion der besonders gefährlichen Russpartikel an.
Gemäss der Verordnung sind neu in Betrieb genommene Baumaschinen mit einer Leistung ab 37 kW mit Partikelfiltern auszurüsten. Für die Nachrüstung bestehender Maschinen werden die Fristen und Leistungsklassen der EU-Richtlinie 97/68/EG festgelegt. Ab diesen Fristen sind alle in Betrieb stehenden Maschinen der jeweiligen Leistungsklasse mit Partikelfiltern nachzurüsten oder ausser Betrieb zu nehmen. Dies gilt nicht nur für Neumaschinen, sondern auch für den bestehenden Maschinenpark.
Durch diese Lösung, die vom Gewerbe vorgeschlagen wurde, wird die Verordnung sowohl für das betroffene Gewerbe selbst wie für die Vollzugsbehörden einfacher. Zudem werden alle Maschinen gleich behandelt, was die Befürchtungen von Wettbewerbsverzerrungen zerstreuen kann. Der Kompromiss ist zudem wirtschaftlich tragbar, da er die Nachrüstung der Maschinen über einen längeren Zeitraum ermöglicht.
Als weitere wesentliche Massnahme wird für Arbeitsgeräte mit 2- Takt-Benzinmotoren und solche mit 4-Takt-Benzinmotoren ohne Katalysator neu die Verwendung von Alkylatbenzin (Gerätebenzin) zwingend vorgeschrieben. Diese Massnahme benötigt keine technischen Anpassungen der Geräte und Maschinen und ist deshalb völlig problemlos umsetzbar. Allerdings ist Alkylatbenzin gut doppelt so teuer wie Normalbenzin. Angesichts des sehr grossen Nutzens dieser Massnahme aus lufthygienischer Sicht und aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes ist diese finanzielle Belastung jedoch zumutbar, gerade auch im Vergleich mit den Kosten, welche für die Ausrüstung von dieselbetriebenen Baumaschinen mit Partikelfiltern anfallen.
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Amt für Umweltschutz
Dr. Helmut Kindle
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