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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Das neue Kulturgüterpflegegesetz (erweitertes Denkmalschutzgesetz)

(ots)

Vaduz, 25. September (pafl) -

In einer Zeit, als grosse
Teile der Welt durch kriegerische Ereignisse zerstört und viel 
Kulturgut vernichtet worden ist, hat Liechtenstein im Jahre 1944 
erstmals ein Denkmalschutzgesetz erlassen. Anlässlich des 
europäischen Denkmaljahres von 1975 wurde im Jahre 1977 ein neues 
Denkmalschutzgesetz erarbeitet und in Kraft gesetzt. Im Rahmen der 
Ausarbeitung und Vernehmlassung dieses heute noch geltenden Gesetzes 
wurden Vorbehalte gegenüber dem Erlass von Schutzzonen und zum 
Aufgabengebiet des Ortsbildschutzes gemacht, denen stattgegeben 
wurde. So ist das geltende Denkmalschutzgesetz aus der Sicht einer 
integralen Denkmalpflege in dem wichtigen und unverzichtbaren Teil 
des Ortsbildschutzes mangelhaft und unvollständig.
Denkmalschutz und -pflege ist im heutigen fachlichen und 
gesellschaftlichen Verständnis kein "solitärer Schutz" einzelner 
weniger Bauten. Integrale Denkmalpflege beinhaltet vielmehr neben 
der Erhaltung schützenswerter und der Pflege geschützter Bauten 
insbesonders auch die Pflege des Ortsbildes und gesamthaft die 
gestaltete Weiterentwicklung der Siedlung und der Kulturlandschaft.
Das Fürstentum Liechtenstein hat durch die Ratifizierung von 
Konventionen des Europarates und der Schutzkonvention von Den Haag 
verschiedene völkerrechtliche Verpflichtungen übernommen. Das neue 
Kulturgüterpflegegesetz ist insofern ein erweitertes 
Denkmalschutzgesetz und setzt die vor Jahren übernommenen 
völkerrechtlichen Verpflichtungen des Staates in nationales Recht 
um. Denkmalpflege und Denkmalschutz, Archäologie und deren 
Forschung, wie auch der Kulturgüterschutz sind wichtige Aufgaben des 
Staates, die mit diesem neuen Gesetz eine angemessene und auch 
zukunftsgerichtete Rechtsgrundlage finden. Die Regierung hat den 
Entwurf dieses Gesetzes im Juli 2006 zur Kenntnis genommen und die 
Vernehmlassung eingeleitet. Mit den beiden 
Informationsveranstaltungen will die Regierung zu den Zielen, 
Aufgaben und Instrumenten dieser neuen Gesetzgebung informieren. 
Gleichzeitig will die Regierung aber auch das Bewusstsein zur Pflege 
und möglichst umfassenden Erhaltung und Weiterentwicklung des 
Kulturgutes fördern und gesamthaft für die Kulturpolitik des Landes 
sensibilisieren.

Kontakt:

Hochbauamt
Abt. Denkmalpflege
Patrik Birrer
Tel.: +423/236 62 82

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