pafl: Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes
(ots)
Vaduz, 3. Oktober (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes im Bereich Aircraft-Management-Leistungen zuhanden des Landtags verabschiedet. Nach der geltenden Praxis werden Lieferungen und Dienstleistungen, welche die Aircraft Management-Firma an den Eigentümer des Luftfahrzeugs erbringt, als eine Gesamtleistung betrachtet. Dieses Leistungspaket gilt als am Sitz des Leistungserbringers, also am Sitz der Aircraft Management-Firma, erbracht (Erbringerortsprinzip) und ist damit dort steuerbar. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde als Leistungsempfänger seinen Sitz im In- oder im Ausland hat.
Da alle in- und ausländischen Kosten in die Steuerbemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer einbezogen werden, führt diese Regelung zu einer empfindlichen Benachteiligung der inländischen Luftfahrzeugbetreiber gegenüber ihrer internationalen Konkurrenz im Ausland. Um dem entgegenzuwirken, sollen neu Aircraft Management-Leistungen und ähnliche Leistungen dem Empfängerortsprinzip nach Art. 14 Abs. 3 MWSTG unterstellt werden.
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Ressort Finanzen
Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
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