pafl: Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes
(ots)
Vaduz, 5. Oktober (pafl) -
Das liechtensteinische Berufsbildungsgesetz soll total revidiert werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Oktober 2006 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf verabschiedet. Mit der Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes will die Regierung dem Bedarf für ein zeitgemässes und damit modernes Gesetz Rechung tragen. In Anlehnung an eine vom Landtag einhellig an die Regierung überwiesene Motion wird damit ein für den Benutzer verständliches, kompaktes und einfach handhabbares Gesetzeswerk geschaffen.
Die Gesetzesrevision zum jetzigen Zeitpunkt ist zudem sinnvoll und angezeigt, um an das in der Schweiz im Jahre 2004 in Kraft gesetzte "Bundesgesetz über die Berufsbildung" im Hinblick auf eine analoge Terminologie in der Berufsbildung anzugleichen und um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnissen zu entsprechen.
Die Vernehmlassungsvorlage legt besonderes Augenmerk auf die Chancengleichheit und eine verstärkte Durchlässigkeit der Bildungsgänge. Die Vorlage gibt kein einheitliches Grundmodell für den Aufbau der beruflichen Grundbildung vor. Aufbau und zeitliche Einteilung der Berufslehre sollen sich nach den Anforderungen der jeweiligen Berufstätigkeit richten. Somit wird den Akteuren der notwendige Freiraum eingeräumt, möglichst bedarfsgerechte Qualifikationen zu erzielen. Gesetzlich neu eingeführt soll neben der bisherigen klassischen Berufslehre eine zweijährige Grundbildung mit Berufsattest werden. Im Unterschied zur Schweiz soll jedoch die Anlehre in Liechtenstein beibehalten werden.
Als weitere Schwerpunkte sollen die höhere Berufsbildung sowie die berufliche Weiterbildung ausführlich geregelt werden, womit der grossen Bedeutung, welche sie für die Arbeitswelt haben, Rechnung getragen wird.
Hinsichtlich der Prüfungen und Abschlüssen wird neu von "Qualifikationsverfahren" gesprochen. Dadurch wird der Einsatz unterschiedlicher Methoden und Instrumente ermöglicht. Im Sinne einer Flexibilisierung des Systems soll es möglich werden, mit unterschiedlichen Bildungsgängen zu gleichen Abschlüssen zu kommen.
Mit dem Ziel der Qualitätssicherung und -verbesserung soll neu eingeführt werden, dass Lehrbetriebe über Ausbildungsverantwortliche verfügen müssen, welche nicht nur eine erstmalige (Grund-)ausbildung (neben einem Fähigkeitsausweis auch eine berufspädagogische Qualifikation) sowie berufliche Praxis nachzuweisen haben, sondern zur steten Weiterbildung verpflichtet sind. Zuletzt regelt die Vernehmlassungsvorlage die Finanzierung der Berufsbildung.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Bildungswesen
Corina Beck
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