pafl: Vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Geflügelpest
(ots)
Vaduz, 12. Oktober (pafl) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2006 die Verordnung über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest verabschiedet. Darin wird in Anlehnung an die schweizerischen Bestimmungen die Registrierung von Geflügelhaltungen sowie Massnahmen in Risikogebieten festgelegt.
Von einer Bezeichnung konkreter Risikogebiete konnte vorerst abgesehen werden, da dies die aktuelle Situation noch nicht erfordert. Dabei besteht die Absicht, sich bezüglich der Definition der Risikogebiete an der Einschätzung in der Bodenseeregion zu orientieren. In der Schweiz wurden unter anderem der Bodensee und der Zürichsee als Risikogebiete bezeichnet. Der Rheinzufluss in den Bodensee ist davon nicht betroffen.
Sobald in der Folge ein Risikogebiet durch die Regierung definiert wird, dürfen in diesem Gebiet Hausgeflügel nur in geschlossenen Ställen und Haltungssystemen gehalten sowie keine Märkte und Veranstaltungen mit Geflügel durchgeführt werden. Ausnahmen von diesen Auflagen sind für Schwimm- und Laufvögel in Einzelfällen möglich.
Ferner wurden klare Regelungen analog zur Schweiz betreffend Abgeltungsbeiträge und Kennzeichnung von Geflügelprodukten für den Fall aufgestellt, dass die Regierung Risikogebiete zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest bezeichnen muss.
Weiters wird das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ermächtigt, im Rahmen der Tierseuchenverordnung die notwendigen Massnahmen zur Vorbeugung, Überwachung und Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest zu treffen beziehungsweise anzuordnen. Darunter fällt die Anordnung spezifischer Prophylaxe-Massnahmen bei Bedarf, wie zum Beispiel die strikte Trennung von Hühner- und Schwimmvögeln, die Überwachung der Wildvogelpopulation, Bio- Sicherheitsmassnahmen an den Ein- und Ausgängen von Stallungen.
Kontakt Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Dr. Peter Malin Tel.: +423/236 73 20