pafl: "Kosthaus" in Triesen unter Denkmalschutz gestellt
(ots)
Vaduz, 2. November (pafl) -
Die Regierung hat das zur ehemaligen Weberei in Triesen gehörige "Kosthaus" unter Denkmalschutz gestellt und zugleich zu dessen fachgerechter Renovation und architektonischer Weiterentwicklung eine Kostenbeteiligung genehmigt.
Aus baugeschichtlicher sowie aus sozialhistorischer Sicht ist das "Kosthaus" einmaliger Zeuge der Industrialisierungsgeschichte Liechtensteins und somit ein schutzwürdiges Kulturgut und Denkmal, welches aufgrund seiner besonderen Bedeutung für das Land geschützt und unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Bei dem 1873 in Triesen als mächtiger Block erstellen "Kosthaus" handelt es sich um den ältesten als Arbeiterwohnhaus geplanten Wohnbau in Liechtenstein. Das mietkasernenartige, viergeschossige Gebäude besteht aus zwei zusammengebauten, zweispännig erschlossenen Achtfamilienhäusern. Als lange Zeit grösstes Wohnhaus des Landes bietet es Platz für 16 Arbeiterfamilien. Jede der Wohneinheiten besitzt einen Wohnraum, eine Küche sowie zwei Schlafzimmer. Wie bei fast allen Arbeiterwohnhäusern ist auch hier ein Gemüsegarten zur Selbstversorgung wichtiger Bestandteil der Anlage.
Im Jahre 1873 erwarb der bereits in Triesen tätige Baumwollfabrikant Caspar Jenny ein Grundstück südlich der Fabrik. Auf diesem liess er im selben Jahr ein Arbeiterwohnhaus, das so genannte "Kosthaus" errichten. Dieses wurde nach den Plänen von Hilarius Knobel erstellt. Er gilt neben Bernhard Simon als der bedeutendste Glarner Architekt des 19. Jahrhunderts. Architekt Knobel baute bereits 1861 für die gleiche Bauherrschaft Jenny das "alte Kosthaus" in Ziegelbrücke, welches als Vorgängerbau des "Kosthauses" in Triesen gesehen werden kann.
In Zusammenhang mit der nun anstehenden Sanierung des Kosthauses hat die Regierung eine Subventionierung an die denkmalschutz-relevanten Kosten genehmigt.
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