pafl: Revision des Schulgesetzes
(ots)
Vaduz, 2. November (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Schulgesetzes, des Gesetzes über die Schulzahnpflege und des Lehrerdienstgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Teilrevision des Schulgesetzes will die Regierung eine gesetzliche Regelung der Matura für Absolventinnen und Absolventen von Privatschulen schaffen. Mangels Rechtsgrundlagen ist unklar, unter welchen Bedingungen Absolventinnen und Absolventen eines privaten Gymnasiums die Matura erlangen können. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, welche eine solche Schule besuchen, und im Hinblick auf die internationale Anerkennung der liechtensteinischen Matura macht es Sinn, entsprechende Rechtsgrundlagen zu erlassen.
Weiters machen verschiedene Entwicklungen eine Reorganisation des Lehrmittelwesens notwendig. Das vielfältige Angebot (Bücher, analoge Medien, CD, DVD, e-learning etc.) verlangt eine Gesamtschau und einen auf die Lehrpläne abgestimmten Lehrmitteleinsatz. Durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes hat sich Liechtenstein dazu verpflichtet, den Besuch der Grundschule unentgeltlich anzubieten. Darunter fällt auch die Gratisabgabe von Lehrmitteln und des Schulmaterials, wie dies in unseren beiden Nachbarländern üblich ist.
Das Krankenversicherungsgesetz deckt auch Unfallrisiken von Schülern in der Schule. Insoweit ist die im Schulgesetz verankerte Verpflichtung der Schulträger, Schüler umfassend gegen Unfälle zu versichern, eine unnötige Doppelversicherung. Sie kann ohne Schaden abgeschafft werden. An ihrer Stelle sollen die Schulträger jedoch befugt werden, allfällige Lücken ergänzend zu versichern.
Zudem sollen einzelne Vorschriften, die überholungsbedürftig oder veraltet sind, zugunsten einer besseren Schulverwaltung revidiert werden.
Kontakt:
Schulamt
Dr. Jürg Dinkelmann
Leiter Abteilung Administration und Recht
Tel. +423/236 67 52
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