pafl: Schaffung eines Bevölkerungschutz-Gesetzes
(ots)
Vaduz, 15. November (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Katastrophenschutzgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Revision wird neu ein Gesetz über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz) geschaffen. Auf diese Weise wird einerseits das Katastrophenschutzgesetz von 1992 ersetzt und andererseits einem nunmehr geänderten Gefährdungspotenzial Rechnung getragen, indem zum einen dem Wandel des sicherheitspolitischen Umfeldes nachgekommen und zum anderen den neuen Anforderungen an einen modernen Bevölkerungsschutz entsprochen wird.
Aus diesem Grund werden die Terminologien und Begriffsbestimmungen den neusten Entwicklungen angepasst. So wird der bisher gebräuchliche Begriff "Katastrophe" durch aktuelle und umfassendere Bezeichnungen wie: "normale Lage" (Unfall = Bewältigung mit eigenen Mitteln der Gemeinde); "ausserordentliche Lage" (Bewältigung nur mit organisierter Hilfe von aussen) und "besondere Lage" (Bewältigung mit Nachbarschaftshilfe) ersetzt. Mit dieser Anpassung soll der positive Zweck des neuen Gesetzes aufgezeigt werden. Die Übergänge zwischen den verschiedenen Ereignissen sind dabei in der Praxis fliessend und werden von Fall zu Fall anders zu interpretieren sein.
Die Bewältigung verschiedener Ereignisse ist grundsätzlich eine öffentliche Aufgabe. Land und Gemeinden sind deshalb im Verbundsystem für die Sicherheit, die Versorgung und den Schutz ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich. Aus diesem Grund werden die verschiedenen Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Führungsorganisationen bzw. deren Zusammenwirken (beispielsweise Landesführungsstab, Gemeinden, Landespolizei, Feuerwehr, Bergrettung) im Gesetz festgeschrieben. Erstmalig normiert dieses Gesetz auch die Verpflichtung für die Arbeitgeber, den Mitgliedern von Hilfs- und Rettungsorganisationen unbezahlte Freistellung für ihre Ernstfalleinsätze zu gewähren. Jedes Mitglied einer Hilfs- und Rettungsorganisation hat zudem neu einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichenden Versicherungsschutz für den jeweiligen Ernstfalleinsatz.
In Zusammenhang mit dieser Gesetzesrevision wird nicht zuletzt auch das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung in Amt für Bevölkerungsschutz umbenannt.
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