pafl: Revision des liechtensteinischen Steuergesetzes
(ots)
Vaduz, 17. November (pafl) -
Das liechtensteinische Steuerrecht hat seit längerer Zeit nur punktuelle Anpassungen erfahren. Verschiedene Bemühungen zu einer umfassenden Neugestaltung der nationalen Steuerrechtsordnung konnten nicht verwirklicht werden. So hat im Jahre 1990 das liechtensteinische Stimmvolk eine Totalrevision des Steuergesetzes abgelehnt. In den Jahren 1998 bis 2000 wurden ausserdem Vorbereitungsarbeiten für eine Revision des Unternehmenssteuerrechts geleistet, doch kam es auch hier nicht zu einer Umsetzung.
Seit dem Jahre 2001 erfolgt eine systematische Beobachtung und Aufarbeitung der internationalen Entwicklung des Steuerrechts. Dabei wurde untersucht, welche steuerrechtlichen Anpassungen notwendig sind, um die internationale Akzeptanz des Finanzplatzes Liechtenstein aufrecht zu erhalten sowie festzustellen, welche Entwicklungen im internationalen Steuerrecht für Liechtenstein relevant sind, um frühzeitig darauf reagieren zu können. Weiters hat die vormalige Arbeitsgruppe einen Vorschlag von Professor Rose (Universität Heidelberg) zur Neugestaltung der Einkommensbesteuerung überprüft. Darauf aufbauend hat in den Jahren 2005 und 2006 eine vertiefte fachliche und rechtliche Bewertung der Vorschläge stattgefunden, wodurch nunmehr ein hoher Kenntnisstand der Rahmenbedingungen und der notwendigen Inhalte für eine Reform vorhanden ist.
Unabhängig davon wurde das Steuergesetz in den letzten Jahren in mehreren Punkten angepasst, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die europarechtliche Kompatibilität des liechtensteinischen Steuersystems, insbesondere im Unternehmensbereich, kann mit solchen Teilrevisionen aber nicht gewährleistet werden. Als international anerkannter Finanzplatz darf sich Liechtenstein den veränderten internationalen Rahmenbedingungen nicht verschliessen, wenn es seine internationale Attraktivität erhalten will.
Die Regierung hat deshalb in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2006 eine Arbeitsgruppe bestellt, die sich mit der konkreten Umsetzung einer Steuerrechtsrevision auseinandersetzen wird. Vorsitzender der Arbeitsgruppe ist Professor Martin Wenz von der Hochschule Liechtenstein, die weiteren Mitglieder sind von behördlicher Seite Edgar Nipp und Marco Felder; als Fachexperten wurden Urs Gähwiler, Hans Saxer und Thomas Nigg benannt. Sofern es die Aufgabenstellung verlangt, können weitere Ad-Hoc-Mitglieder oder externe Experten in die Arbeitsgruppe einberufen werden.
Konkret wird die Arbeitsgruppe bis Ende 2006 mit der Erstellung einer flächenübergreifenden Tax Road Map zu Handen der Regierung beauftragt. In einem zweiten Schritt wird der Regierung von der Arbeitsgruppe bis Ende März 2007 ein Vorgehensplan überreicht. Auf dieser Basis soll die Arbeitsgruppe ein Konzept zur Revision des Steuerrechts nach entsprechender Entscheidung der Regierung erarbeiten und umsetzen und konkrete Vorschläge für den Vernehmlassungsbericht formulieren.
Mit Hinblick auf die Erarbeitung des Reformkonzepts für eine Steuerrechtsrevision sind von der Arbeitsgruppe die Grundsätze Steuertradition und Steuergerechtigkeit, Einfachheit und Transparenz, europäische und internationale Kompatibilität, internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität sowie Entscheidungs- und Aufkommensneutralität zu beachten.