pafl: Tag der Kinderrechte
(ots)Zualosa-Bank zum Internationalen Tag der Kinderrechte
Weltweit wird am 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte begangen. Aus diesem Anlass wird in Liechtenstein dieses Jahr zum dritten Mal die Aktion "Zualosa- Bank" stattfinden.
Alle Kinder haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Diese Grundrechte der Kinder sind in einem internationalen Übereinkommen festgeschrieben: der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der UNO-Generalversammlung angenommen und definiert in 54 Artikeln die weltweit gültigen Massstäbe für eine kindgerechte Gesellschaft sowie die Aufgaben von Staat und Gesellschaft zur Durchsetzung der Rechte von Kindern.
Um auf diese Rechte der Kinder aufmerksam zu machen, führen Vertreter und Vertreterinnen aus Elternvereinigungen, Primarschulen, Jugendkommissionen und aus der Jugendarbeit die Aktion "Zualsoa- Bank" durch. In Eschen, Nendeln, Schaan,Vaduz, Triesenberg, Triesen und in Balzers werden am 20. November (bzw. in Schellenberg am 21.11.) wieder "Zualosa-Bänke" aufgestellt. Diese Bank wird von einer erwachsenen Person betreut, die den Kindern zuhört. Eine andere wird sich das Gehörte notieren und die Kinderanliegen,- wünsche und -sorgen sammeln.
Kinderrechtskonvention
Durch die Konvention wurden Kinderrechte in den Rang von Menschenrechten gehoben, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre auf einer völkerrechtlich verbindlichen Basis zustehen. Mit Ausnahme von zwei Staaten haben alle Länder der Welt die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Liechtenstein ist seit 1996 Vertragsstaat und hat bisher zwei Länderberichte (1998, 2004) über die Umsetzung der Konvention in Liechtenstein bei der UNO eingereicht.
Das Übereinkommen legt grundlegende Menschenrechte fest, auf die Kinder überall auf der Welt Anspruch haben: - das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Rasse, Religion, Herkommen und Geschlecht; - das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit; - das Recht auf Gesundheit; - das Recht auf Bildung und Ausbildung; - das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung; - das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln; - das Recht auf Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens; - das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen sowie Schutz vor Grausamkeiten; - das Recht auf eine familiäre Gemeinschaft, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause; - das Recht auf Betreuung bei Behinderung;
Die Regierungen verpflichten sich, Mindeststandards durch ein entsprechendes Leistungsangebot im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich zu gewährleisten.
Zualosa
Mehrere Artikel befassen sich mit den Informations- und Beteiligungsrechten. Kinder sollen ihre Meinung frei äussern können, bei Erwachsenen Gehör finden und ihrem Alter entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden. Dabei sollen sie Zugang zu entsprechenden Informationen und Kommunikationsmedien haben.
"Zualosa", jemanden Gehör schenken ist die Grundvoraussetzung, um Menschen am gesellschaftlichen, schulischen, familiären Leben zu beteiligen.
Nähere Informationen unter www.llv.li/amtstellen/llv-asd-home.htm oder Amt für Soziale Dienste, Tel. 236 72 72.
Kontakt:
Amt für Soziale Dienste
Nancy Barouk-Hasler
Tel 236 72 55