pafl: Gesetz über das öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren abgeändert
(ots)
Vaduz, 13. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ÖAWSG) verabschiedet. Damit wird die Richtlinie zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor geändert, um den Forderungen nach Vereinfachung, Modernisierung und Flexibilisierung zu entsprechen.
Durch die Modernisierung soll neuen Technologien und Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden, einschliesslich der Liberalisierungsmassnahmen, die in einigen der betreffenden Sektoren im Gang sind oder künftig in Gang gesetzt werden. Mit der Flexibilisierung der Verfahren wird beabsichtigt, den Bedürfnissen der Auftraggeber beziehungsweise der Auftragnehmer Rechnung zu tragen.
Die Richtlinie stützt sich dabei auf die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankerten Grundsätze: die Gleichbehandlung, den transparenten und nicht diskriminierenden Wettbewerb, die Verhältnismässigkeit, die gegenseitige Anerkennung sowie den Kampf gegen Betrug und Korruption. Bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer dürfen gemäss der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften ausserdem soziale und ökologische Kriterien, wie Langarbeitslose oder eine Anzahl behinderter Personen einzustellen, Schulungsmassnahmen für Arbeitslose oder Jugendliche durchzuführen etc., angewendet werden. Darüber hinaus wird die Entwicklung elektronischer Verfahren gefördert, wie beispielsweise durch die Einführung eines dynamischen Beschaffungssystems und der elektronischen Auktion. Weiters sieht die Richtlinie die Möglichkeit vor, Rahmenvereinbarungen zu schliessen.
Mit der Richtlinie 2004/17/EG wurden die Sektorenrichtlinie 93/38/EWG zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, beziehungsweise die Richtlinie 98/4/EG zur Änderung der Sektorenrichtlinie 93/38/EG mit Wirkung vom 31. Januar 2006 aufgehoben. Somit ist eine Anpassung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor notwendig, welche am 1. Januar 2006 in Kraft getreten sind. Ausserdem ist eine Änderung der Kundmachung der Schwellenwerte vom 20. Dezember 2005 im Bereich der Sektoren nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie nach dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen erforderlich. Die Regelungen sind bis 18 Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses in liechtensteinisches Recht umzusetzen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Stabstelle öffentliches Auftragswesen
Wendelin Lampert, Leiter
Tel.: +423/236 62 70