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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gesetz über das öffentliche Auftragswesen wird abgeändert

(ots)

Vaduz, 13. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Vergabe 
öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (ÖAWG) 
verabschiedet. Damit werden die Richtlinie über die Koordinierung 
der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, öffentlicher 
Lieferaufträge, öffentlicher Dienstleistungsaufträge, sowie die 
Richtlinie zur Änderung der Richtlinien über die Koordinierung der 
Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und 
Dienstleistungsaufträge geändert, um den Forderungen nach 
Vereinfachung und Modernisierung zu entsprechen.
Durch diese Modernisierung soll neuen Technologien und Veränderungen 
des wirtschaftlichen Umfelds Rechnung getragen werden, insbesondere 
wird ein neues Verfahren eingeführt, der so genannte wettbewerbliche 
Dialog. Darüber hinaus wird die Entwicklung elektronischer Verfahren 
gefördert, wie beispielsweise durch die Einführung eines dynamischen 
Beschaffungssystems und der elektronischen Auktion. Weiters sieht 
die Richtlinie die Möglichkeit vor, Rahmenvereinbarungen zu 
schliessen.
Folglich stellt die Richtlinie sowohl eine Vereinheitlichung, als 
auch eine Ergänzung der Baurichtlinie, der Lieferrichtlinie und der 
Dienstleistungsrichtlinie beziehungsweise der Richtlinie zur 
Änderung der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsrichtlinien dar. Die 
vorliegende Richtlinie bedingt eine Anpassung des Gesetzes vom 19. 
Juni 1998 über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und 
Dienstleistungsaufträge.
Die Regelungen sind bis 18 Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses 
des Gemeinsamen EWR-Ausschusses in liechtensteinisches Recht 
umzusetzen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Stabstelle öffentliches Auftragswesen
Wendelin Lampert, Leiter
Tel.: +423/236 62 70

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