pafl: Höhere Deckung bei Elementarschäden
(ots)
Vaduz, 14. Dezember (pafl) -
Die signifikante Erhöhung des Elementarschadenrisikos weltweit und die zunehmenden Unwetter machen eine Erhöhung der Deckungslimiten in der Elementarschadensversicherung notwendig. Die Regierung hat einer Erweiterung der Deckungslimiten zugestimmt und die Selbstbehalte in der Gebäudeversicherungsverordnung angepasst.
Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden an Fahrhaben und Gebäuden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch verursacht werden. Deckungsumfang und Prämientarife der Elementarschadenversicherung sind für alle Versicherungsunternehmen in Liechtenstein einheitlich und verbindlich. Die liechtensteinische Elementarschadenversicherung ist im System der schweizerischen Elementarschadenversicherung eingebunden.
Aufgrund der deutlichen Erhöhung des Elementarschadenrisikos reicht die heutige Deckungslimite von 250 Millionen Franken in der Elementarschadenversicherung für Gebäude und Fahrhabe in Liechtenstein und der Schweiz nicht mehr aus. Nach heutigen Erkenntnissen hat sich daher eine Erhöhung der Deckungslimite auf je eine Milliarde Franken sowohl für Gebäude als auch für Fahrhabe aufgedrängt. Um die daraus folgende Prämienerhöhung in einem tragbaren und zumutbaren Rahmen zu halten, wurden gleichzeitig die Selbstbehalte erhöht.
Die notwendige Änderung der Gebäudeversicherungsverordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Die Kapazitätserweiterung auf je 1 Milliarde Franken wird durch eine bescheidene Prämienerhöhung und eine Anpassung der Selbstbehalte finanziert.
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