pafl: Abänderung des Gesetzes über Familienzulagen in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 14. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf für die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 15. März 2007 unterbreitet. Der Gesetzesvorschlag umfasst im Wesentlichen zwei Punkte: Die Ausdehnung der Frist für rückwirkende Leistungskorrekturen von bisher zwei auf neu fünf Jahre sowie die Lockerung der Voraussetzungen für den Anspruch von Verheirateten auf eine Alleinerziehendenzulage.
Die Frist für rückwirkende Leistungskorrekturen wie Nachzahlung oder Rückforderung von Familienzulagen ist im geltenden Recht auf zwei Jahre beschränkt. Aufgrund der zunehmenden Komplexität des zwischenstaatlichen Rechts und der wachsenden Mobilität der Anspruchsberechtigten (Arbeitsplatzwechsel beider Elternteile) sind in den letzten Jahren vermehrt Fälle aufgetreten, in denen sich nachträglich herausstellte, dass eigentlich der unzuständige Staat (sei dies nun Liechtenstein oder ein Nachbarstaat) die Familienleistungen ausgerichtet hat. Die Betroffenen stehen dann vor einem Problem, wenn der ausländische Träger die von ihm zu Unrecht ausgerichteten Leistungen fünf Jahre rückwirkend zurückfordert und gleichzeitig die Liechtensteinische Familienausgleichskasse ihre Leistungen nur zwei Jahre rückwirkend ausrichten kann. Es ist daher sinnvoll, die liechtensteinische Frist für Nachzahlungen und parallel dazu auch die Frist für Rückforderungen auf fünf Jahre auszudehnen.
Alleinerziehendenzulagen werden heute gemäss geltendem Recht getrennt lebenden Verheirateten erst ausgerichtet, wenn bereits eine Klage auf Trennung oder Scheidung der Ehe gerichtshängig ist. Neu sollen auch gerichtliche Verfügungen in Bezug auf die Obsorge, den Unterhalt oder andere die Trennung zum Ausdruck bringende gerichtliche Massnahmen für den Anspruch auf Alleinerziehendenzulage genügen, wenn die Eheleute faktisch getrennt leben.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt Ressort Soziales Dr. Marion Hartmann Mitarbeiterin der Regierung Tel.: +423/236 7674