pafl: Umweltschutzgesetz in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 20. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf für ein Umweltschutzgesetz genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 16. März 2007 unterbreitet. Mit der Schaffung eines Umweltschutzgesetzes verfolgt die Regierung die in der Schweiz und in anderen europäischen Staaten angewandte Strategie, die einzelnen Umwelteinwirkungen nicht isoliert, sondern ganzheitlich und in ihrem Zusammenwirken zu beurteilen. Im Mittelpunkt der Vorlage steht das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume wirkungsvoll gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen. Das Umweltschutzgesetz bringt eine klare, bereichsübergreifende und kohärente Fassung der verschiedenen Umweltbestimmungen.
Ein wesentliches Merkmal des Gesetzes besteht darin, dass es auf den geltenden oder über den Zollvertrag übernommenen Vorschriften sowie auf den vorhandenen Verwaltungsstrukturen und -organisationen aufbaut. Das Umweltschutzgesetz fügt sich in die bestehende Rechtsordnung ein und verbindet das Umweltrecht unter dem Gesichtspunkt einer umfassenden und einheitlichen Umweltschutzkonzeption. Materiellrechtlich dient das Umweltschutzgesetz auch der Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden sowie der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Stefan Hassler
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 93