pafl: Kuhhalterbeiträge im Rahmen der Direktzahlungsverordnung
(ots)
Vaduz, 20. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2006 die Direktzahlungsverordnung abgeändert. Sie legt darin die jährlichen Beiträge je Raufutter verzehrende Grossvieheinheit für die Beitragsgruppe I "Kühe mit Verkehrsmilchproduktion" auf 200 Franken fest.
Der schweizerische Bundesrat hat im Rahmen der Neuausrichtung der Milchwirtschaft das agrarpolitische Instrumentarium verändert. Die marktstützenden Massnahmen sollen reduziert und die Milchkontingentierung soll im Jahr 2009 abgeschafft werden. Die durch die Reduktion der Zulagen und Beihilfen (Marktstützung) im Milchbereich freiwerdenden Mittel sollen im Jahr 2007 durch die Einführung des Kuhalterbeitrages (Direktzahlungen) umgelagert werden.
Die liechtensteinische Landwirtschaft ist im schweizerischen Wirtschaftsraum eng eingebunden. Damit der gleiche Wettbewerbsvorteil für unsere Produzenten gesichert ist, sollen die schweizerischen Vorgaben wie bereits bei den anderen Raufutterverzehrerbeiträgen übernommen werden. Mit der Abänderung der Verordnung wird in diesem Punkt ein Gleichstand mit der geänderten schweizerischen Agrarpolitik gewährleistet.
Die Verordnung findet erstmals für das Beitragsjahr 2007 Anwendung.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Tel.: +423/236 66 00