pafl: Verordnung zum Hundegesetz
(ots)
Vaduz, 27. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2006 die Verordnung über das Halten von Hunden verabschiedet. In dieser Verordnung wird eine Liste der als potentiell gefährlich einzustufenden Hunderassen veröffentlicht sowie die Haltebewilligung für diese Tiere beziehungsweise die Antragstellung präzisiert. Zudem werden Ausbildung und Durchführung der Sachkunde- und Sozialverträglichkeitsprüfungen geregelt. Die zur Durchführung des Gesetzes anfallenden Kosten werden ferner im Rahmen einer Gebührenregelung dem Antragsteller oder dem Verursacher übertragen.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20