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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung zum Hundegesetz

(ots)

Vaduz, 27. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 19. Dezember 2006 die Verordnung über das Halten von 
Hunden verabschiedet. In dieser Verordnung wird eine Liste der als 
potentiell gefährlich einzustufenden Hunderassen veröffentlicht 
sowie die Haltebewilligung für diese Tiere beziehungsweise die 
Antragstellung präzisiert. Zudem werden Ausbildung und Durchführung 
der Sachkunde- und Sozialverträglichkeitsprüfungen geregelt. Die zur 
Durchführung des Gesetzes anfallenden Kosten werden ferner im Rahmen 
einer Gebührenregelung dem Antragsteller oder dem Verursacher 
übertragen.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20

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