pafl: Zweites Assessment des Internationalen Währungsfonds in Liechtenstein
(ots)
Vaduz, 19. Januar (pafl) -
Im Jahre 2002 evaluierte der Internationale Währungsfonds (IWF) erstmals den Finanzplatz Liechtenstein. Der IWF würdigte die Anstrengungen, die Liechtenstein im Bereich der Finanzmarktregulierung unternommen hatte, positiv und anerkannte, dass Liechtenstein über eine moderne und qualitativ hoch stehende Gesetzgebung verfügt. Im Bereiche der Geldwäschereibekämpfung sowie der Finanzierung des Terrorismus wurde ein "high level of compliance" mit internationalen Standards festgestellt.
Vom 20. März bis 4. April 2007 wird der IWF erneut ein Assessment in Liechtenstein durchführen. Grundlage für das zweite Assessment bilden die revidierten 40 Empfehlungen sowie die 9 Spezialempfehlungen der FATF, samt der dazu gehörenden Methodology. Die Regierung ist bestrebt, dass das Urteil über den Finanzplatz Liechtenstein auch beim zweiten Assessment positiv ausfällt, um das Vertrauen in den Finanzplatz Liechtenstein und in die Finanzmarktakteure weiter zu stärken. Zu diesem Zweck hat die Regierung bereits im Oktober 2006 eine Projektgruppe zur Vorbereitung und Durchführung des Assessment bestellt. Mit der Projektleitung wurden Stephan Ochsner, Vorsitzender der Geschäftsleitung der FMA, - dieser übte diese Funktion bereits beim ersten Assessment aus - sowie Martin Frick, Ressortsekretär des Regierungschefs, betraut.
Im Rahmen der Vorbereitungen wurde am 10. November 2006 eine erste Informationsveranstaltung zum anstehenden Assessment für die Finanzmarktakteure durchgeführt. Eine zweite Informationsveranstaltung, an welcher der Bedarf sowie die zeitliche Machbarkeit einer Anpassung der Sorgfaltspflichtverordnung thematisiert wurde, ist am Freitag, 12. Januar 2007, abgehalten worden. Auf der Grundlage dieser Informationsveranstaltung wird die Regierung nunmehr in Absprache mit den betroffenen Interessensverbänden das weitere Vorgehen festlegen. Die Interessensverbände wurden auch bei anderen Fragestellungen, so etwa bezüglich des Regimes bei Inhaberaktien, eingebunden und konsultiert.