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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung überträgt Einbürgerungen an das Zivilstandsamt

(ots)

Vaduz, 31. Januar (pafl) -

Die Regierung hat durch eine
Verordnungsänderung den Vollzug des Teilbereichs "Erwerb und Verlust 
des Landesbürgerrechts" vom Ressort Inneres an das Zivilstandsamt 
übertragen. Ein Teilbereich des Landesbürgerrechts, nämlich die 
Einbürgerung von Kindern liechtensteinischer Mütter, wird bereits 
seit 1997 vom Zivilstandsamt bearbeitet. Das Zivilstandsamt arbeitet 
zudem in Bezug auf Datenerfassung, zentrale Personenverwaltung, 
Reisepässe und Identitätskarten eng mit dem Ausländer- und Passamt 
zusammen.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423/236 60 92
erik.purgstaller@mr.llv.li

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