pafl: Regierung überträgt Einbürgerungen an das Zivilstandsamt
(ots)
Vaduz, 31. Januar (pafl) -
Die Regierung hat durch eine Verordnungsänderung den Vollzug des Teilbereichs "Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts" vom Ressort Inneres an das Zivilstandsamt übertragen. Ein Teilbereich des Landesbürgerrechts, nämlich die Einbürgerung von Kindern liechtensteinischer Mütter, wird bereits seit 1997 vom Zivilstandsamt bearbeitet. Das Zivilstandsamt arbeitet zudem in Bezug auf Datenerfassung, zentrale Personenverwaltung, Reisepässe und Identitätskarten eng mit dem Ausländer- und Passamt zusammen.
Kontakt:
Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423/236 60 92
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