pafl: Abänderung des Erbrechts bezüglich des Pflichtteils
(ots)
Vaduz, 7. Februar (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung von §773a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zuhanden des Landtags verabschiedet. Dieser Bericht und Antrag beruht auf einer Gesetzesinitiative, welche im Oktober-Landtag zur Überprüfung an die Regierung überwiesen worden ist. §773a ABGB regelt, in welchen Fällen bei Erbschaften der Pflichtteil eines Kindes um die Hälfte reduziert werden kann und ist die Zentralnorm für die Pflichtteilsminderung bei mangelndem Naheverhältnis zwischen Elternteil und Kind. Die nun dem Landtag zur Behandlung überwiesene Vorlage sieht vor, das bestehende Recht derart abzuändern, dass der Pflichtteil eines Kindes nicht um die Hälfte reduziert werden kann, wenn der Erblasser grundlos den persönlichen Verkehr mit dem Pflichtteilberechtigten abgelehnt hat.
Gemäss geltender Gesetzeslage kann ein Elternteil den Pflichtteil seines Kindes auf die Hälfte reduzieren, wenn zwischen beiden niemals ein Naheverhältnis bestand, wie es in der Familie zwischen Eltern und Kindern gewöhnlich besteht. Die aktuelle Regelung berücksichtigt nicht, weshalb kein Naheverhältnis entstanden ist. Auch wenn ein Kind den Kontakt zum Elternteil gesucht hat und der Elternteil diesen verweigert hat, kann der Pflichtteil gemindert werden. Diese Bestimmung benachteiligt somit in seiner derzeitigen Ausgestaltung vor allem uneheliche Kinder.
Die Regierung ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung dem heutigen Rechtsverständnis entspricht und darüber hinaus schlüssig und rechtlich konsequent ist.
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