pafl: Neues Gesetz für die Internationale humanitäre Zusammenarbeit
(ots)
Vaduz, 13. Februar (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung.
Die humanitäre Agenda hat sich in den letzten Jahren auf internationaler wie auch nationaler Ebene stark erweitert und bezieht vermehrt auch Fragen zu umweltpolitischen, handelspolitischen oder menschenrechtlichen Fragen mit ein. Vor diesem Hintergrund stellt das derzeit geltende Gesetz vom 19. Dezember 1984 über die Förderung der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe keine ausreichende Grundlage für das Engagement Liechtensteins in diesem Bereich mehr dar.
Das bestehende Gesetz regelt die "Entwicklungs- und Katastrophenhilfe", wie sie dort genannt wird, in nur sehr allgemeiner Weise, und es sind darin keine Zielsetzungen oder inhaltlichen Prioritäten verankert sowie keine organisatorischen Leitlinien festgesetzt. Zudem wurde das Gesetz nie aktualisiert und Neuerungen wie beispielsweise die als Teil der liechtensteinischen Flüchtlingspolitik entstandene Wiederaufbauhilfe sind nicht ins Gesetz integriert worden.
Mit der Gesetzesvorlage sollen diese Lücke gefüllt und eine übergreifende Strategie und ein einheitlicher sowie zukunftsweisender Ordnungsrahmen für die gesamte Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) Liechtensteins geschaffen werden. Es sollen die Ziele, die Tätigkeiten und die Organisation des LED und der Regierung, insbesondere des Ressorts Äusseres, besser in Übereinstimmung gebracht werden. Im Hinblick auf den vorliegenden und seit längerem in Vorbereitung befindlichen Gesetzesentwurf hat sich die diesbezügliche Praxis bereits weitgehend in diese Richtung entwickelt. Bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage sind alle für die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung zuständigen Stellen einbezogen worden. Es wurde eine breit angelegte Vernehmlassung bei den weiteren interessierten Kreisen unter Einschluss der Gemeinden und der politischen Parteien durchgeführt. Deren Stellungnahmen wurden berücksichtigt.
Die Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED) soll auch in Zukunft als privatrechtliche Stiftung im Dienste der Entwicklungszusammenarbeit tätig sein, wobei der grösste Teil der von ihr eingesetzten finanziellen Mittel wie bisher vom Staat stammt.
Die Regierung hat beschlossen, die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Liechtensteins bis 2009 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Bis zum Jahr 2015 soll der von der UNO vorgegebene Anteil von 0,7 Prozent am BNE erreicht werden, vorausgesetzt, der Landtag stimmt den hierzu notwendigen Mitteln jeweils im Rahmen der Genehmigung des Landesvoranschlags zu. Von einer Verankerung dieser Zielsetzung im Gesetz wird aus verschiedenen Gründen abgesehen. Der damit einher gehenden Mittelerhöhung und dem zunehmenden administrativen Aufwand wird jedoch in der Gesetzesvorlage Rechnung getragen.
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