pafl: Neues Staatspersonalgesetz
(ots)
Vaduz, 14. Februar (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über das Dienstverhältnis des Staatspersonals zuhanden des Landtags verabschiedet. Zielsetzung des neuen Personalrechts ist es, eine umfassende und übersichtliche Ordnung des öffentlichen Dienstrechts zu schaffen, das den Anforderungen an eine moderne Verwaltung entspricht und die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen berücksichtigt.
Mit dem vorgeschlagenen neuen Staatspersonalgesetz können zahlreiche Lücken im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes geschlossen werden. Das Gesetz enthält ausführliche Vorschriften über das Anstellungsverfahren und die Beendigung des Dienstverhältnisses sowie über die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wichtigste Neuerungen gegenüber dem bisherigen Beamtengesetz sind unter anderem:
- Im Gesetzesentwurf werden erstmals Zielsetzungen der Personalpolitik des Staates formuliert. - Im Gegensatz zur heutigen Regelung bedarf es für den Erlass des Stellenplanes keiner Genehmigung des Landtages mehr. Der Stellenplan muss sich allerdings nach den finanziellen Vorgaben im Landesvoranschlag richten, sodass die finanzpolitischen Zuständigkeiten des Landtages gewahrt bleiben. Dies erfordert die Abänderung von Artikel 106 der Verfassung. - Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Begriff des Beamten, welcher nach Auffassung der Regierung nicht mehr zeitgemäss ist, definitiv abgeschafft. Somit erfolgt eine Gleichbehandlung aller Staatsangestellten. - Mit dem neuen Personalgesetz wird eine Probezeit eingeführt, welche für die ersten drei Monate des Dienstverhältnisses gilt. - Im Gesetzesentwurf wird der Anspruch auf eine Abfindung in bestimmten Fällen gesetzlich verankert. - Es werden ebenfalls erstmals die Mitwirkungsrechte der Angestellten sowie des Personalverbandes festgeschrieben. - Der Entwurf enthält neu Datenschutzregelungen in Bezug auf die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten, die Aufbewahrung der Daten nach einem Austritt aus dem Staatsdienst sowie die Rechte der Angestellten. - Das bisher im Gesetz verankerte aufwändige und langwierige Disziplinarverfahren wird ersetzt durch einfachere Bestimmungen, welche bei Verletzung von gesetzlichen und dienstrechtlichen Pflichten zur Anwendung gelangen. Das vorgeschlagene Verfahren ist im Gegensatz zur heute im Beamtengesetz enthaltenen Lösung einfacher. Trotzdem ist der Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Massnahmen gewährleistet, indem ein Anhörungs- und Beschwerderecht gegeben ist. Die neuen Bestimmungen ermöglichen es dem Arbeitgeber aber auch, auf unhaltbare Zustände rascher reagieren zu können. - Neu eingefügt im Personalrecht werden auch Bestimmungen in Bezug auf das Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis sowie das Verfahren vor der Personalkommission. - Die Zuständigkeiten der Amtsstellenleiterinnen und Amtsstellenleiter werden definiert, unter anderem in Bezug auf die Zuweisung neuer Aufgaben und im Hinblick auf den Erlass von Massnahmen zur Sicherung des Aufgabenvollzuges.
Kontakt:
Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06